Wie kann ich das Bar Exam absolvieren und eine Anwaltszulassung in den USA erhalten?

Zuletzt aktualisiert am 20.3.2024

In einigen US-amerikanischen Bundesstaaten besteht die Möglichkeit, auch als ausländischer Jurist die dortige Anwaltsprüfung (Bar Exam) zu absolvieren und damit eine Anwaltszulassung als Attorney-at-Law in den USA zu erhalten. Hier erfährst Du, welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen und was es für die Vorbereitung und das Ablegen des Bar Exam zu beachten gilt.

Inhalt

I. Was ist der Nutzen einer US-amerikanischen Anwaltszulassung?

Will man in den USA arbeiten, so wird von den dortigen Kanzleien vielfach eine US-amerikanische Anwaltszulassung gewünscht oder sogar vorausgesetzt. Eine Zulassung als Attorney-at-Law ist jedoch auch bei international tätigen Kanzleien außerhalb der USA eine gern gesehene Zusatzqualifikation.

Die Vorbereitung auf die Prüfungen verschafft einem zudem einen umfassenden Überblick über das US-amerikanische Recht, den man allein durch das LL.M.-Studium, bei dem man sich häufig auf bestimmte Bereiche spezialisiert, nicht erhalten würde.

Hinweis:

Zu beachten ist, dass eine Anwaltszulassung in den USA (anders als in Deutschland) nur zur Anwaltstätigkeit in dem jeweiligen Bundesstaat berechtigt, in dem die Zulassung erfolgt ist. Dies hat zur Folge, dass man etwa als in New York zugelassener Anwalt im Grundsatz nicht in einem anderen Bundestaat als Anwalt tätig sein dürfte.

Es gibt jedoch zwischen den einzelnen Bundestaaten Abkommen (Reciprocal Agreements), mit denen Anwaltszulassungen aus anderen Bundesstaaten anerkannt werden. Als Attorney-at-Law in New York kann man daher unter anderem auch in Washington, D.C. und Texas praktizieren. Für Kalifornien existiert jedoch kein solches Abkommen, sodass man für eine Anwaltstätigkeit in einem anderen Bundesstaat die dortige Zulassung benötigt. Eine Übersicht über die jeweiligen Abkommen findet man z.B. auf der Seite USLegals.

II. Was sind die Voraussetzungen, um eine Anwaltszulassung in den USA zu erhalten?

Anders als in Deutschland setzt eine Anwaltszulassung in den USA keine mit dem Referendariat vergleichbare praktische Ausbildung voraus. In vielen US-Bundesstaaten ist für die Zulassung als Attorney-at-Law ein US-amerikanischer J.D.-Abschluss erforderlich. In einigen Staaten reicht aber auch ein abgeschlossenes LL.M.-Studium an einer US-amerikanischen Law School (z.B. für eine Zulassung in New York oder Kalifornien) oder eine ausländische Anwaltszulassung (z.B. für eine Zulassung in Kalifornien) aus. Eine Übersicht über die Anforderungen in den einzelnen Bundesstaaten findet sich in dem Comprehensive Guide to Bar Admission Requirements der National Conference of Bar Examiners (NCBE).

Die meisten internationalen LL.M.-Absolventen streben eine Zulassung als Attorney-at-Law in den Bundesstaaten New York oder Kalifornien an, deren Zulassungsvoraussetzungen nachfolgend genauer beschrieben werden.

Anwaltszulassung in New YorkAnwaltszulassung in Kalifornien
Außerhalb der USA erworbener juristischer AbschlussAußerhalb der USA erworbener juristischer Abschluss
LL.M.-Studium in den USALL.M.-Studium in den USA oder ausländische Anwaltszulassung
Ablegen von Prüfungen:
New York Law Exam (NYLE)
Multistate Professional Responsibility Exam (MPRE)
Bar Exam
Ablegen von Prüfungen:
-
Multistate Professional Responsibility Exam (MPRE)
Bar Exam
50 Stunden Pro-bono-Tätigkeit-
Praxiserfahrung-
Voraussetzungen für die Anwaltszulassung in den Bundesstaaten New York und Kalifornien für internationale Juristen

Hinweis:

Bei Fragen zur Anwaltszulassung in den USA im Allgemeinen und zum Bar Exam im Besonderen kann man sich auch an die jeweilige Law School wenden oder Du nimmst an unserer Veranstaltungsserie „LL.M. 101“ teil, mit der wir Dich in regelmäßig stattfindenden Online-Treffen nicht nur bei der Bewerbung und Vorbereitung für das LL.M.-Studium in den USA unterstützen, sondern auch mit allen weiteren relevanten Informationen rund um den „LL.M.“ versorgen.

1. Anwaltszulassung in New York

a. Außerhalb der USA erworbener juristischer Abschluss (Study of Law in Foreign Country)

Hat man keinen J.D.-Abschluss, so ist für die Zulassung in New York ein außerhalb der USA erworbener juristischer Abschluss erforderlich (Study of Law in Foreign Country), der sowohl im Hinblick auf die Studiendauer als auch inhaltlich mit dem „J.D.vergleichbar sein muss.

Zumindest die Anforderungen an die Studiendauer erfüllt man als in Deutschland ausgebildeter Jurist mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Für eine New Yorker Anwaltszulassung ist damit weder die Zweite Juristische Staatsprüfung noch eine vorherige Tätigkeit als Rechtsanwalt in Deutschland zwingend erforderlich. Man kann daher eine US-amerikanische Zulassung als Attorney-at-Law theoretisch noch vor der derjenigen als deutscher Rechtsanwalt erhalten.

Die Vergleichbarkeit des ausländischen Abschlusses muss man sich vorab förmlich bestätigen lassen (Evaluation of Eligibility). Die Bestätigung kann man nach einer Registrierung auf der Seite des New York State Boards of Law Examiners (BOLE) beantragen, wo sich auch weitere Detailinformationen finden.

Als Nachweis benötigt man eine offizielle Übersetzung des 1. Examens sowie eine Bestätigung der Studienleistungen, die in einem versiegelten Umschlag durch die ausstellende Organisation einzureichen sind. Für das Examenszeugnis wendet man sich an das jeweilige Landesjustizprüfungsamt, während für die Studienleistungen das Prüfungsamt der Universität, an der man studiert hat, zuständig ist.

Tipp:

Da man diese Unterlagen auch für die LL.M.-Bewerbung bei den Law Schools benötigt, sollte man auch gleich eine Ausfertigung für die Anwaltszulassung bei den jeweiligen Prüfungsämtern beantragen.

Empfohlen wird, die Bestätigung mindestens ein Jahr vor dem gewünschten Termin des Bar Exam zu beantragen. Die erforderlichen Unterlagen müssen für den Prüfungstermin im Februar bis spätestens zum 1. Mai des Vorjahres sowie für die Prüfung im Juli bis spätestens zum 1. Oktober des Vorjahres eingereicht werden. Am besten kümmert man sich um den Antrag und den Versand der Dokumente bereits vor der Abreise in die USA, damit es zu keinen Verzögerungen kommt.

Das deutsche 1. Examen ist zwar hinsichtlich der Studiendauer mit dem J.D.-Abschluss vergleichbar, mangels Common-Law-Schwerpunkt nicht jedoch auch inhaltlich. Daher erhält man von dem BOLE nach Prüfung der Unterlagen eine Mitteilung, dass die Voraussetzungen für eine Anwaltszulassung in den USA mit dem deutschen Abschluss nicht erfüllt sind, dies aber durch das Absolvieren eines LL.M.-Studiums in den USA geheilt werden kann.

Brooklyn Bridge und Manhattan, New York City
Brooklyn Bridge und Manhattan, New York City – Bei den LL.M.-Studenten ist New York ein beliebter Bundesstaat für die Anwaltszulassung.

b. LL.M.-Studium in den USA

Zusätzlich zum 1. Examen ist für eine Anwaltszulassung im Bundesstaat New York ein abgeschlossenes LL.M.-Studium erforderlich. Dies gilt (anders als für eine Zulassung in Kalifornien) auch dann, wenn man bereits außerhalb der USA als Anwalt zugelassen ist. Das LL.M.-Studium muss nicht in New York absolviert worden sein, ausreichend ist, dass man an einer von der American Bar Association (ABA) akkreditierten Law School studiert hat.

Der Kursumfang des LL.M.-Studiums muss mindestens 24 Credits betragen, wobei nur Vorlesungen und Seminare, nicht aber solche Credits zählen, die allein durch eine schriftliche Arbeit erreicht wurden (Independent study oder Research paper). Von den 24 Credits müssen mindestens 12 Credits aus folgenden Bereichen stammen:

  • mindestens 2 Credits im anwaltlichen Berufsrecht (Professional Responsibility),
  • mindestens 2 Credits in juristischer Recherche und Arbeitsweise (Legal Research, Writing and Analysis),
  • mindestens 2 Credits in einer Einführung in das US-amerikanische Recht (American Legal Studies, the American Legal System or a similar course designed to introduce students to U.S. law) sowie
  • mindestens 6 Credits in Fächer, die im New York Bar Exam abgefragt werden, wie etwa Vertragsrecht (Contracts), Deliktsrecht (Torts) oder Zivilprozessrecht (Civil Procedure).

Sowohl den Gesamtumfang von 24 Credits als auch die inhaltlichen Kursanforderungen müssen bei der Kurswahl für das LL.M.-Studium berücksichtigt werden.

Erforderlich ist weiterhin, dass die Kurse auch tatsächlich vor Ort auf dem Campus der jeweiligen Law School in den USA absolviert wurden, Online-Kurse werden für eine Zulassung in New York nicht anerkannt.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, die das LL.M.-Studium erfüllen muss, finden sich auf der Internetseite des BOLE. Um sicherzustellen, dass die gewählten Kurse auch tatsächlich den Anforderungen entsprechen, sollte man seinen Stundenplan  von einem für das Bar Exam zuständigen Ansprechpartner der Law School prüfen lassen.

University of Chicago
University of Chicago – Die Kursvorgaben für die US-Anwaltszulassung können das auf den ersten Blick sehr breite Kursangebot der Law Schools für einen selbst wieder mehr oder weniger stark einschränken.

c. Ablegen von Prüfungen

Für die Zulassung als Attorney-at-Law im Bundesstat New York sind zusätzlich zum 1. Examen und dem Abschluss des LL.M.-Studiums insgesamt drei Prüfungen abzulegen, das Multistate Professional Responsibility Exam (MPRE), das New York Law Exam (NYLE) im Anschluss an den New York Law Course (NYLC) sowie das Uniform Bar Examination (UBE). Eine bestimmte Reihenfolge der Prüfungen ist nicht vorgesehen, viele LL.M.-Studenten absolvieren jedoch das MPRE und NYLE vor dem UBE.

aa. Multistate Professional Responsibility Exam (MPRE)

In dem Multistate Professional Responsibility Exam wird das anwaltliche Berufsrecht abgefragt. Für die Zulassung in New York muss eine Mindestpunktzahl von 85 erreicht werden.

Die von der NCBE durchgeführte Prüfung findet dreimal pro Jahr im März, August oder November in Form eines zweistündigen Multiple-Choice-Tests in verschiedenen lokalen Testcentern in den USA statt.

Die Gebühr für das MPRE beträgt derzeit 135 $.

Weitere Informationen zum MPRE finden sich auf der Internetseite des BOLE, die genauen Termine sowie Details zur Registrierung auf der Internetseite des NCBE.

bb. New York Law Course (NYLC) und New York Law Exam (NYLE)

Neben dem MPRE müssen noch der New York Law Course (NYLC) und das New York Law Exam (NYLE) absolviert werden, die sich beide mit dem Recht des Bundesstaates New York befassen.

Der NYLC ist eine verpflichtende Online-Vorlesung, bei dem NYLE handelt es sich um die dazugehörige Prüfung in Form eines Multiple-Choice-Tests, die vier Mal pro Jahr online stattfindet.

Der NYLC ist kostenlos, die Gebühr für das NYLE beträgt derzeit 27 $.

Weitere Informationen zum NYLC und NYLE finden sich auf der Internetseite des BOLE.

cc. Uniform Bar Examination (UBE, „Bar Exam“)

Die umfangreichste Prüfung für die Anwaltszulassung in New York ist das Uniform Bar Examination (UBE), das häufig auch nur als Bar Exam bezeichnet wird. Dabei handelt es sich um einen von der NCBE entwickelten Test, der neben New York auch von den meisten anderen US-amerikanischen Bundesstaaten (nicht aber Kalifornien) genutzt wird.

In New York findet die Prüfung über zwei Tag statt (traditionell immer am letzten Dienstag und Mittwoch im Februar oder Juli) und dauert jeweils 6 Stunden. Die genauen Termine und Anmeldefristen sind auf der Internetseite des BOLE veröffentlicht.

Das LL.M.-Studium endet normalerweise im Mai und die meisten LL.M.-Studenten legen das UBE im Juli ab, da dann die Lernmotivation noch relativ hoch ist sowie die Kenntnisse des US-amerikanischen Rechts noch frisch sind.

Die Prüfung besteht am ersten Tag aus zwei langen (Multistate Performance Test, MPT) und sechs kurzen Essays (Multistate Essay Exam, MEE). Um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen, kann man sich die Fragen vergangener Termine mit Musterantworten ansehen. Am zweiten Tag sind 200 Multiple-Choice-Aufgaben (Multistate Bar Exam, MBE) zu beantworten.

Das UBE findet in Präsenzform in verschiedenen lokalen Testcentern in Albany, Buffalo, New York City, Saratoga Springs und White Plains statt.

Die Gebühr für das UBE beträgt derzeit 750 $.

Hinweis:

Die New York State Bar Association (NYSBA) hat im Juni 2021 vorgeschlagen, für die Anwaltszulassung in New York zukünftig nicht mehr das UBE zu verwenden, sondern eine eigene Prüfung mit stärkerem Schwerpunkt auf dem Recht des Bundesstaates New York einzuführen. Hier lohnt es sich, die weiteren Entwicklungen im Blick zu behalten.

d. 50 Stunden Pro-bono-Tätigkeit (Pro Bono Requirement)

Nicht schon für die Anmeldung zum Bar Exam, aber für die Zulassung als Attorney-at-Law in New York ist das Ableisten von mindestens 50 Stunden unentgeltlicher Rechtsberatung unter Anleitung eines Hochschullehrers, Anwalts oder Richters erforderlich (Pro Bono Requirement).

Viele Law Schools bieten die Möglichkeit an, die erforderlichen Stunden während des Studiums zu absolvieren. Die Pro-bono-Tätigkeit kann aber auch bis zu einem Jahr vor Beginn des LL.M.-Studiums oder im Anschluss an das Studium erbracht werden. Dabei ist zu beachten, dass die Tätigkeit nicht zwingend in den USA erfolgen muss, sondern in jedem beliebigen Land möglich ist.

Mehr Informationen zu den Anforderungen an die Pro-bono-Tätigkeit finden sich auf der Internetseite des New York State Unified Court System.

The Law Building, Duke University School of Law
The Law Building, Duke University School of Law – An vielen Law Schools kann man die für die Anwaltszulassung erforderlichen Pro-bono-Stunden auch während des Studiums ableisten.

e. Praxiserfahrung (Skills Competency Requirement)

Weiterhin ist für die Anwaltszulassung in New York seit einigen Jahren zusätzlich der Nachweis von Praxiserfahrung erforderlich (Skills Competency Requirement).

Dieses Erfordernis kann etwa durch eine sechsmonatige Vollzeittätigkeit unter Anleitung eines Anwalts (Apprenticeship) erfüllt werden. Dieses „Praktikum“ kann auch außerhalb der USA und bereits vor dem LL.M.-Studium abgeleistet werden, z.B. als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei. Oftmals wird auch das Referendariat anerkannt.

Ebenfalls möglich ist eine Tätigkeit als zugelassener Anwalt außerhalb der USA für ein Jahr in Vollzeit bzw. zwei Jahre in Teilzeit (Practice in Another Jurisdiction). Auch diese Tätigkeit kann bereits vor dem LL.M.-Studium erfolgen.

Mehr Informationen zu den Anforderungen finden sich auf der Internetseite des New York State Unified Court System.

f. Zulassungsantrag (Application for Admission)

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann man schließlich die Zulassung als Attorney-at-Law beim New York Supreme Court beantragen (Application for Admission). Dabei sind u.a. auch zwei Bestätigungen über die charakterliche Eignung für die Tätigkeit als Rechtsanwalt (Moral Character Affirmations) einzureichen.

Weitere Informationen zu dem Antrag und den dafür erforderlichen Unterlagen finden sich auf der Internetseite des BOLE.

2. Anwaltszulassung in Kalifornien

a. Bestehende Anwaltszulassung oder LL.M.-Studium in den USA

Um eine Zulassung als Attorney-at-Law im Bundesstaat Kalifornien zu erhalten, ist entweder eine bereits bestehende Anwaltszulassung oder ein abgeschlossenes LL.M.-Studium in den USA erforderlich.

aa. Bestehende Anwaltszulassung

Anders als in New York setzt die Zulassung in Kalifornien nicht zwingend ein LL.M.-Studium an einer US-amerikanischen Law School voraus. Ausreichend ist eine bestehende Anwaltszulassung in einem anderen Land oder Bundesstaat.

Eine entsprechende Bestätigung (Certificate of Good Standing) kann bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer angefordert werden.

Plant man dennoch einen „LL.M.“ in den USA, hätte man mit einer bestehenden Anwaltszulassung theoretisch die Möglichkeit, das California Bar Exam bei entsprechend frühzeitiger Vorbereitung bereits vor Beginn des LL.M.-Studiums abzulegen. Nach Abschluss des „LL.M.“ könnte man die Zeit dann für Reisen nutzen oder noch ein weiteres Bar Exam in einem Bundesstaat absolvieren, in dem ein LL.M.-Studium Voraussetzung für die Anwaltszulassung ist, wie dies insbesondere in New York der Fall ist.

bb. Keine bestehende Anwaltszulassung

Ist man noch nicht als Anwalt zugelassen, muss man zusätzlich zu dem ausländischen juristischen Abschluss noch ein LL.M.-Studium absolvieren.

(1) Außerhalb der USA erworbener juristischer Abschluss

Der ausländische Abschluss muss entweder mit einem US-amerikanischen J.D.-Abschluss vergleichbar sein oder zur Anwaltszulassung in dem jeweiligen Land berechtigen.

Die Vergleichbarkeit muss man sich vorab von einem Credential Evaluation Service bestätigen lassen. Eine Übersicht über die zugelassenen Dienstleister findet man auf der Internetseite der State Bar of California.

Als Nachweis ist dort eine offizielle Übersetzung des 1. Examens sowie eine Bestätigung der im Studium erbrachten Leistungen einzureichen. Für das Examenszeugnis wendet man sich an das jeweilige Landesjustizprüfungsamt, für die Studienleistungen an das Prüfungsamt an die Universität, an der man studiert hat.

Tipp:

Da man diese Unterlagen auch für die LL.M.-Bewerbung bei den Law Schools benötigt, sollte man auch gleich eine Ausfertigung für die Anwaltszulassung bei den jeweiligen Prüfungsämtern beantragen.

(2) LL.M.-Studium in den USA

Ohne Anwaltszulassung  ist zudem ein LL.M.-Studium an einer von der American Bar Association (ABA) akkreditierten oder dem Committee of Bar Examiners (CBE) zugelassenen Law School erforderlich. Nicht notwendig ist hingegen, dass das LL.M.-Studium auch in Kalifornien absolviert wurde.

Das LL.M.-Studium muss mindestens 20 Credits umfassen, wobei mindestens 12 Credits mit jeweils einem Kurs aus vier der Prüfungsgebiete des kalifornischen Bar Exams stammen müssen. Einer der Kurse muss das anwaltliche Berufsrecht (Professional Responsibility) zum Gegenstand haben.

Sowohl den Gesamtumfang von 20 Credits als auch die inhaltlichen Kursanforderungen sind bei der Kurswahl für das LL.M.-Studium zu berücksichtigen.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für das LL.M.-Studium finden sich auf der Internetseite der State Bar of California.

b. Registrierung

Unabhängig davon, ob man bereits als Anwalt außerhalb der USA zugelassen ist oder für die angestrebte US-amerikanische Zulassung ein LL.M.-Studium benötigt, ist eine Registrierung bei der State Bar of California erforderlich.

Die Registrierungsgebühr beträgt derzeit 119 $ (ohne bestehender Anwaltszulassung) bzw. 214 $ (mit bestehender Anwaltszulassung). Weitere Informationen zur Registrierung finden sich auf der Internetseite der State Bar of California.

c. Ablegen von Prüfungen

Für eine Zulassungen als Attorney-at-Law in Kalifornien sind mit dem Multistate Professional Responsibility Exam (MPRE) und dem California Bar Examination zwei Prüfungen abzulegen. Dies gilt auch dann, wenn man bereits in einem anderen Land als Anwalt zugelassen ist. Eine feste Reihenfolge der Prüfungen ist nicht vorgesehen, es bietet sich jedoch an, das MPRE zuerst zu absolvieren.

aa. Multistate Professional Responsibility Exam (MPRE)

Wie für die Zulassung in New York ist auch in Kalifornien das Erreichen einer Mindestpunktzahl (86 Punkte) beim Multistate Professional Responsibility Exam (MPRE) erforderlich, welches das anwaltliche Berufsrecht zum Gegenstand hat.

Die Prüfung findet dreimal jährlich im März, August oder November in Form eines zweistündigen Multiple-Choice-Tests in verschiedenen lokalen Testcentern in den USA statt.

Die Gebühr für das MPRE beträgt derzeit 135 $.

Weitere Informationen zum MPRE finden sich auf der Internetseite der State Bar of California, die genauen Termine sowie Details zur Anmeldung auf der Internetseite des NCBE.

bb. California Bar Examination („Bar Exam“)

Das kalifornische Bar Exam dauert zwei Tage und findet (wie das New York Bar Exam) traditionell immer am letzten Dienstag und Mittwoch im Februar oder Juli statt. Die genauen Termine und Anmeldefristen sind auf der Internetseite der State Bar of California veröffentlicht.

Die meisten LL.M.-Studenten nehmen an dem Juli-Termin teil, da das LL.M.-Studium normalerweise im Mai endet und dann die Lernmotivation noch relativ hoch ist sowie die Kenntnisse des US-amerikanischen Rechts noch frisch sind.

Am ersten Tag der Prüfung erwarten die Kandidaten fünf in Essayform zu beantwortende Fragen (Essay Questions), für die man jeweils eine Stunde Zeit hat. Daran schließt sich ein 90-minütiger Perfomance Test an, bei dem eine Akte zu einem fiktiven Fall mit vorgegebenen Rechtsvorschriften zu bearbeiten ist. Der zweite Tag besteht aus dem Multistate Bar Examination (MBE), bei dem 200 Multiple-Choice-Fragen innerhalb von sechs Stunden beantwortet werden müssen.

Die Fragen und Musterlösungen der vergangenen Jahre sind für alle drei Prüfungsformen auf der Internetseite der State Bar of California abrufbar.

Das Bar Exam findet in Präsenzform in verschiedenen lokalen Testcentern statt.

Die Gebühr für das Bar Exam beträgt derzeit 667 $ (ohne bestehender Auslandszulassung) bzw. 983 $ (mit bestehender Anwaltszulassung). Zusätzlich sind noch 153 $ als Laptop Computer Fee fällig, wenn man das Bar Exam nicht mit der Hand, sondern am Laptop schreiben will.

Mehr Informationen zum Bar Exam sowie zu den abgefragten Rechtsgebieten finden sich auf der Internetseite der State Bar of California.

d. Prüfung der charakterlichen Eignung (Moral Character Determination)

Zusätzlich wird noch die charakterliche Eignung für eine Anwaltszulassung in Kalifornien überprüft. Dazu füllt man ein Formular aus, in dem man u.a. alle ehemaligen Wohnorte und Arbeitgeber eintragen sowie fünf Character Witnesses angeben muss, was sehr aufwändig sein kann. Die Arbeitgeber und Character Witnesses werden dann automatisch angeschrieben und dazu aufgefordert, einen Fragebogen über den Bewerber auszufüllen, sodass man die entsprechenden Personen vorwarnen sollte.

Die Moral Character Determination Application hat eine Bearbeitungszeit von drei bis zehn Monaten. Man sollte die Überprüfung daher frühzeitig beantragen, da erst nach Abschluss des Verfahrens die Vereidigung erfolgen kann.

Die Überprüfung der charakterlichen Eignung kostet derzeit 551 $.

Weitere Informationen findet man auf der Internetseite der State Bar of California.

III. Wie schwierig sind die Prüfungen für die Anwaltszulassung in den USA und wie bereite ich mich am besten darauf vor?

Der Schwierigkeitsgrad des MPRE (und des NYLE) ist nicht besonders hoch, sodass diese Prüfungen mit etwas Vorbereitung ohne größere Probleme auch schon während des LL.M.-Studiums absolviert werden können.

Das Bar Exam selbst ist zwar nur bedingt mit dem 2. Examen vergleichbar und anders als in Deutschland ist auch nur das Bestehen erforderlich, ohne dass es auf die erzielte Punktzahl ankommt. Dennoch sollte man die Prüfung nicht unterschätzen. Der Stoffumfang ist relativ groß und die Essays sowie die oftmals „tricky“ formulierten Multiple-Choice-Fragen sind unter hohem Zeitdruck zu bearbeiten, sodass einem nicht viel Zeit zum Nachdenken bleibt. Hier kommt es daher neben dem fachlichen Wissen auch auf ein gutes Zeitmanagement an.

Generell lässt sich sagen, dass eine Anwaltszulassung in New York an strengere Voraussetzungen als in Kalifornien geknüpft ist, dafür das New York Bar Exam aber auch leichter als das kalifornische Pendant ist.

Die Bestehensquote der US-amerikanischen J.D.-Studenten beträgt beim New York Bar Exam ca. 75­–85 %, bei den ausländischen Teilnehmern liegt sie mit ca. 35–45 % deutlich niedriger. Bei dem kalifornischen Bar Exam schwanken die Bestehensquoten nicht nur deutlicher, sondern sind auch niedriger als in New York. Von den J.D.s bestanden in den letzten Jahren ca. 30–70 %, die Prüfung, bei den ausländischen Juristen nur ca. 10–20 %. In Deutschland ausgebildete Juristen schneiden jedoch sowohl in New York als auch in Kalifornien erfahrungsgemäß überdurchschnittlich gut ab, sodass das Bar Exam bei entsprechender Vorbereitung gut zu bewältigen ist.

Für die Prüfungsvorbereitung sollte man ca. acht­­­ bis zehn Wochen einplanen und sich während dieser Zeit intensiv mit dem Stoff auseinandersetzen. Vergleichbar mit den kommerziellen Repetitorien für das 1. und 2 Examen gibt es für das Bar Exam verschiedene Prüfungsvorbereitungskurse (Bar Review), die man die man trotz der hohen Kosten (ca. 2.000–4.000 $) auch in Anspruch nehmen sollte. Der bekannteste Anbieter ist Barbri, daneben bieten etwa auch Themis und Kaplan Präsenz- bzw. Online-Kurse zur Vorbereitung auf das Bar Exam an.

Lesesaal der New York Public Library, New York City
Lesesaal der New York Public Library, New York City – Viele deutsche Juristen fühlen sich bei dem Lernen auf das Bar Exam wieder an die Examensvorbereitung während des Jurastudiums bzw. Referendariats erinnert, wobei jedoch die Lernphase für das Bar Exam deutlich kürzer ist.

Viele der LL.M.-Studenten verbringen die Vorbereitungszeit für das Bar Exam in den USA, was man bei der (finanziellen) Planung (z.B. Laufzeit des Mietvertrages) berücksichtigen sollte. Da die Vorbereitungskurse jedoch i.d.R. auch zeitversetzt über das Internet absolviert werden können, ist ein Aufenthalt in den USA nicht zwingend. Man kann sich daher theoretisch auch in Deutschland oder einem anderen Land vorbereiten und nur zur Prüfung wieder in die USA reisen.

Zu beachten ist auch, dass man mit dem F1-Studentenvisum nur maximal 60 Tage nach Abschluss des LL.M.-Studiums in den USA bleiben darf. Wenn man keine Aufenthaltsverlängerung aufgrund eines Optional Practical Training (OPT) beantragt hat, müsste man daher möglicherweise in der Zeit zwischen Graduation und Bar Exam aus- und mit einem Touristenvisum wieder einreisen. In jedem Fall sollte man sich wegen der aufenthaltsrechtlichen Details bei der Visastelle der Universität informieren.

IV. Wie hoch sind die Kosten für eine Anwaltszulassung in den USA?

Neben den Registrierungs- und Prüfungsgebühren fallen auch noch weitere Kosten für den Vorbereitungskurs sowie ggf. für prüfungsbedingte Reise- und Übernachtungskosten an.

Zu berücksichtigen sind auch die Lebenshaltungskosten für den längeren USA-Aufenthalt, die oftmals höher als in Deutschland sind. Schließlich sollte man auch die Opportunitätskosten wegen des verspäteten Berufseinstiegs bzw. Verdienstausfalls während der Vorbereitungszeit auf das Bar Exam nicht außer Acht lassen.

PositionNew YorkKalifornien
Registrierung State Bar-119 $ (ohne Anwaltszulassung) bzw. 214 $ (mit Anwaltszulassung)
Multistate Professional Responsibility Exam (MPRE)135 $135 $
New York Law Exam (NYLE)27 $-
Bar Exam750 $677 $ (ohne Anwaltszulassung) bzw. 983 $ (mit Anwaltszulassung)
ggf. 135 $ Laptop Fee
Vorbereitungskurs (Bar Review)ca. 2.000–4.000 $ca. 2.000–4.000 $
Prüfung der charakterlichen Eignung-551 $
Reise- und Übernachtungskosten für Prüfungenindividuellindividuell
Lebenshaltungskosten für längeren Aufenthalt in den USAindividuellindividuell
Opportunitätskosten aufgrund verspäteten Berufseinstiegs bzw. Verdienstausfallsindividuellindividuell
Kosten für den Erwerb einer US-amerikanischen Anwaltszulassung in New York und Kalifornien (Stand: 11.9.2022)

US-amerikanische J.D.-Studenten bekommen die Kosten für die Anwaltszulassung oftmals von ihrem (zukünftigen) Arbeitgeber bezahlt, deutsche Juristen müssen diese hingegen meistens selbst tragen. Zumindest besteht jedoch die Möglichkeit, die Ausgaben (wie auch diejenigen für das LL.M.-Studium) steuerlich geltend zu machen.

V. Fazit

Der organisatorische und zeitliche Aufwand für den Erwerb der Anwaltszulassung in den USA ist relativ hoch, zudem ist mit Kosten im mittleren einstelligen Tausenderbereich zu rechnen. Auf der anderen Seite erhält man jedoch nicht nur einen umfangreichen Einblick in das US-amerikanische Rechtssystem, sondern auch einen zusätzlichen Titel, der sich vor allem bei einer internationalen Tätigkeit auszahlen kann.