Wie läuft die LL.M.-Bewerbung ab und welche Unterlagen werden benötigt?
Hier erfährst Du, wie die Bewerbung für ein LL.M.-Studium an einer US-amerikanischen Law School abläuft und welche Unterlagen dafür benötigt werden.
Inhalt
I. Registrierung bei LSAC
Die Bewerbungen an den meisten Law Schools werden über die Plattform des Law School Admission Council (LSAC) eingereicht, sodass man sich zunächst dort registrieren sollte.
LSAC bietet verschiedene Leistungen an:
- Der Electronic Application Service (EAPS) eröffnet die Möglichkeit, sich über LSAC bei den Law Schools zu bewerben und kostet einmalig 35 $.
- Der Document Assembly Service (DAS) umfasst das Sammeln und Verschicken der Bewerbungsunterlagen an die Law Schools. Dies hat den Vorteil, dass man seine Unterlagen nur einmal an LSAC einreicht und nicht an jede einzelne Law School schicken (lassen) muss. Der Service kostet einmalig 50 $, für jede versandte Bewerbung werden dann aber nochmals 30 $ fällig. Hinzu kommt die individuelle Bewerbungsgebühr der jeweiligen Law School, die zwischen 60 $ und 120 $ beträgt.
Tipp:
Wenn man vor Einreichung der Bewerbung nachfragt, bekommt man die individuelle Bewerbungsgebühr von manchen Law Schools auch erlassen.
- Als dritte Leistung bietet LSAC mit dem International Transcript Authentication and Evaluation Service (ITAES) auch die Überprüfung und Bewertung der Zeugnisse für einmalig 135 $ an.
Für die Bewerbung bei den Law Schools sind oftmals alle drei Dienste erforderlich, man sollte sich aber auf den Internetseiten der gewählten Law Schools genau informieren, auf welchem Weg die Bewerbung einzureichen ist.
Tipp:
Die für die Bewerbung anfallenden Gebühren, etwa für den TOEFL und die Bewerbung über LSAC, bezahlt man am besten mit der Kreditkarte. Schon hier lohnt es sich, eine Karte ohne Gebühren für Fremdwährungseinsatz zu wählen. Damit spart man sich bei den ohnehin schon relativ hohen Bewerbungskosten zumindest die bei vielen Kreditkarten üblichen Aufschläge von bis zu 2 % bei der Bezahlung in US-Dollar.
Sehr gute Erfahrungen haben wir mit der Barclaycard der Barclays Bank gemacht. Bei dieser fallen nicht nur keine Gebühren bei der Bezahlung in einer Fremdwährung an, sondern man kann damit auch kostenlos im Ausland Geld abheben. Die Kreditkarte kann dadurch auch während des Aufenthalts in den USA genutzt werden und man muss dort nicht zwingend ein Bankkonto eröffnen.
Hinweis: Bei der Barclaycard ist eine Teilzahlungsfunktion voreingestellt, wodurch Zinsen anfallen können. Diese Voreinstellung kann man aber einfach im Online-Banking oder der App deaktivieren, indem man unter „Rückzahlungseinstellungen“ die Rückzahlungshöhe auf 100 % stellt.
LSAC benötigt im Regelfall mehrere Wochen, um die eingesandten Dokumente zu verarbeiten. Dies sollte man neben der Postlaufzeit in die USA bei der zeitlichen Planung unbedingt berücksichtigen. Vorsichtshalber sollte man sich bei den Law Schools informieren, ob es ausreicht, dass die Dokumente zum Bewerbungsschluss bei LSAC eingetroffen sind oder ob erforderlich ist, dass die Unterlagen zum Stichtag auch schon von LSAC verarbeitet und der jeweiligen Law School zur Verfügung gestellt wurden.
Tipp:
Gibt es mit der Einreichung von Dokumenten an LSAC Probleme und zeichnet sich ab, dass bis zum Bewerbungsschluss nicht alle Unterlagen vollständig sein werden, sollte man sich mit den Law Schools, an denen man sich bewerben will, in Verbindung setzen. Diese sind oftmals kooperativ und helfen, eine Lösung zu finden.
II. Erforderliche Bewerbungsunterlagen
Im Regelfall sind für eine Bewerbung die nachfolgend beschriebenen Unterlagen erforderlich. Genauere Informationen zu den einzureichenden Dokumenten finden sich auf der Internetseite der jeweiligen Law School.
Hinweis:
Wenn Du Hilfe bei der Erstellung Deiner Bewerbungsunterlagen benötigst, kannst Du Dich auch gerne an uns wenden oder Du nimmst an unserer Veranstaltungsserie „LL.M. 101“ teil, mit der wir Dich bei der Bewerbung und Vorbereitung für das LL.M.-Studium in den USA in regelmäßig stattfindenden Online-Treffen unterstützen.
1. Bewerbungsformular (Application Form)
a. Was für Angaben sind im Bewerbungsformular erforderlich?
Je nach Law School können in dem Bewerbungsformular unterschiedliche Angaben erforderlich sein.
Im Normalfall werden dort solche Informationen abgefragt, die man bereits im Lebenslauf angegeben hat (z.B. Kontaktdaten, Details zu Studium und Berufserfahrung, Anwaltszulassung). Man sollte hier aber nicht nur auf den Lebenslauf verweisen, sondern das Bewerbungsformular möglichst vollständig ausfüllen. Weiterhin sind regelmäßig Angaben zum Sprachnachweis und zu den Empfehlungsschreiben gefordert.
In manchen Fällen sollen auch Informationen aufgeführt werden, die man in dem Motivationsschreiben mitgeteilt hat (z.B. Karriereziele, Interessen). Hier sollte man darauf achten, dass die Angaben in Bewerbungsformular und Motivationsschreiben übereinstimmen.
Bei den meisten Law Schools kann man sich bereits mit der Bewerbung auf einen Studienplatz auch für ein Stipendium bewerben. Diese Möglichkeit sollte man unbedingt nutzen, Nachteile bei der Zulassungsentscheidung sind damit nach unserer Erfahrung nicht verbunden.
b. Wie wird das Bewerbungsformular eingereicht?
Bewirbt man sich über LSAC, ist das Bewerbungsformular dort hinterlegt und wird online ausgefüllt. Sollten zusätzliche Dokumente erforderlich sein, kann man diese als PDF-Datei hochladen.
2. Lebenslauf (Curriculum Vitae, C.V., Resume)
a. Gibt es für den Lebenslauf bestimmte formale Vorgaben?
Bei der Gestaltung des Lebenslaufs sollte man sich an den US-amerikanischen Lebensläufen orientieren. Diese sind umgekehrt chronologisch aufgebaut, d.h. die aktuellen beruflichen oder akademischen Stationen kommen zuerst. Zudem sollte man zu den beruflichen Stationen auch eine Beschreibung der Aufgaben, mit denen man betraut war, aufnehmen. Weiterhin ist zu beachten, dass keine Angaben zu Alter, Religion oder Familienstand erfolgen und auch kein Foto beigefügt wird.
Typischerweise ist ein Lebenslauf in den USA nur eine Seite lang, was bei einer Bewerbung nach dem 1. Examen in den meisten Fällen auch ausreichen sollte. Hat man neben dem Studium hingegen noch weitere Stationen im Lebenslauf (z.B. Referendariat, Promotion, Berufserfahrung), so sind im Rahmen einer Bewerbung für ein LL.M.-Studium auch zwei Seiten möglich.
Tipp:
Wie beim Motivationsschreiben das Layout im Textverarbeitungsprogramm von DIN A4 auf das US-Letter-Format umstellen und bei einem mehrseitigen Lebenslauf in der Kopf- bzw. Fußzeile des Dokuments neben der Seitenzahl auch den eigenen Namen und die LSAC-Nummer eintragen. So behält der Lebenslauf auch nach einem Ausdruck das richtige Format und ist eindeutig zuordenbar.
b. Was sollte ein Lebenslauf enthalten?
Die Auswahlkommissionen an den Law Schools sind mit der deutschen Notengebung in den juristischen Examina vertraut. Dennoch kann man (wie in den USA üblich) zusätzlich angeben, wie man im Vergleich zu den anderen Prüfungsteilnehmern abgeschnitten hat (z.B. „top 10% of the state“). Manche Prüfungsämter erstellen auf Anfrage ein Ranking oder erteilen eine „Platzziffer“. Sollte dies nicht der Fall sein, kann man das eigene Abschneiden aufgrund der von den Prüfungsämtern veröffentlichten Statistiken auch selbst einschätzen.
Neben den akademischen Leistungen (z.B. Studium, Promotion, Veröffentlichungen, Vorträge, Stipendien) und den beruflichen Stationen (z.B. Praktika, Stationen im Referendariat, Anwaltszulassung) sollten in dem Lebenslauf auch sonstige Qualifikationen (z.B. Weiterbildungen, Fachanwaltslehrgang) aufgeführt werden. Sinnvoll ist es auch, außercurriculare Aktivitäten, ehrenamtliches Engagement, Auslandsaufenthalte, Sprachkenntnisse sowie persönliche Interessen (z.B. Hobbies) zu erwähnen.
c. Wie wird der Lebenslauf eingereicht?
Benutzt man LSAC für die Bewerbungen, kann der Lebenslauf dort als PDF-Datei angehängt werden.
Tipp:
Zugleich mit der Erstellung bzw. Überarbeitung des Lebenslaufs sollte man auch ein LinkedIn-Profil anlegen bzw. aktualisieren, da sich die Programmverantwortlichen der LL.M.-Programme oftmals auch den Auftritt der Bewerber in den sozialen Netzwerken ansehen.
3. Zeugnisse (Transcripts, Academic Record)
a. Welche Zeugnisse werden benötigt?
Für die LL.M.-Bewerbung ist grundsätzlich das 1. Examen maßgeblich. Wer sich noch während des Studiums bewirbt, kann dies im Normalfall mit den bisherigen Studienleistungen tun. Zu beachten ist, dass auch wenn man die Erste Juristische Prüfung bereits abgelegt hat, oftmals zusätzlich ein Nachweis aller im Studium besuchten Veranstaltungen und absolvierter Prüfungen nötig ist.
Das Zeugnis des 2. Examens (soweit vorhanden) ist für die Bewerbung hingegen weniger wichtig, sollte aber dennoch eingereicht werden.
b. Wie und in welcher Form werden die Zeugnisse eingereicht?
Bewirbt man sich über LSAC, ist eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses für das 1. Examen zusammen mit einer englischen Übersetzung und (soweit vorhanden) einem Ranking in einem versiegelten Umschlag auf dem Postweg einzusenden. Beizulegen ist das LSAC-Formular (Transcript Request Form), das man über seinen LSAC-Account ausdrucken kann und mit dem das Zeugnis von LSAC zugeordnet wird.
Die erforderlichen Übersetzungen werden von dem jeweiligen Landesjustizprüfungsamt (LJPA) angefertigt und von diesem direkt an LSAC geschickt. Die Mitarbeiter der Prüfungsämter kennen i.d.R. das Prozedere, man sollte aber dennoch freundlich auf das Erfordernis eines versiegelten Umschlages und das Beilegen des Transcript Request Forms hinweisen.
Für die Studienleistungen während des Jurastudiums müssen (zumindest wenn man bereits das 1. Examen absolviert hat) keine einzelnen Scheine eingereicht werden. Ausreichend ist eine vom Prüfungsamt der jeweiligen Universität unterschriebene Aufstellung, die die deutsche Bezeichnung der Veranstaltungen und Prüfungen, die englische Übersetzung, das Semester, den Dozenten sowie (sofern vorhanden) die Noten enthält. Diese Aufstellung muss dann vom Prüfungsamt der Universität ebenfalls zusammen mit dem Transcript Request Form in einem versiegelten Umschlag an LSAC gesendet werden.
Oftmals wird von den Prüfungsämtern eine Bearbeitungsgebühr erhoben, als Bearbeitungszeit sollte man einige Wochen einkalkulieren.
Tipp:
Ist man mit seiner Bewerbung spät dran und möchte die Zeugnisse daher per Expressversand befördern lassen, kann man den versiegelten Umschlag auch bei dem jeweiligen Prüfungsamt abholen bzw. sich zusenden lassen und diesen dann in einem weiteren Umschlag selbst an LSAC schicken.
Tipp:
Will man das Bar Exam ablegen, um eine Anwaltszulassung in den USA zu erhalten, sollte man sich das Zeugnis des 1. Examens sowie die Bestätigung der Studienleistung auch in einer zweiten Ausfertigung ausstellen lassen, da diese Unterlagen auch im Rahmen des Zulassungsprozesses benötigt werden.
Für das 2. Examen gibt es keine festen Anforderungen. Man sollte daher bei der jeweiligen Law School anfragen, ob das Zeugnis ebenfalls durch das LJPA bei LSAC einzureichen ist oder dieses einfach selbst in Form einer PDF-Datei als Anhang (Addendum) den Bewerbungen über LSAC beigefügt werden kann. In letzterem Fall reicht manchmal sogar eine selbst angefertigte Übersetzung aus, sodass keine offizielle englische Übersetzung des Examenszeugnisses durch das LJPA benötigt wird. Auch dies sollte jedoch mit der jeweiligen Law School abgeklärt werden.
Tipp:
Für mögliche Bewerbungen während des LL.M.-Studiums (z.B. auf einer Jobmesse), sollte man seine Zeugnisse und Studienleistungen zumindest auch in eingescannter Form verfügbar haben.
4. Sprachnachweis (Language Proficiency Test)
a. Welcher Sprachnachweis wird benötigt?
Die meisten Law Schools in den USA akzeptieren den Test of English as a Foreign Language (TOEFL) als Sprachnachweis, einige erkennen daneben auch den Test des International English Language Testing System (IELTS) oder den Duolingo English Test an. Sollte man keinen aktuellen Sprachnachweis besitzen, bietet sich wegen der größeren Akzeptanz der TOEFL an.
b. Wo und wann kann ich den TOEFL absolvieren?
Der TOEFL kann in verschiedenen Testcentern in Deutschland absolviert werden. Die genauen Orte und die verfügbaren Termine finden sich auf der TOEFL-Internetseite.
Bei manchen Testcentern sind die Termine weit im Voraus ausgebucht, sodass sich eine frühzeitige Anmeldung über die TOEFL-Internetseite empfiehlt. Zudem sollte man den TOEFL nicht auf den letzten Drücker ablegen, um den Test notfalls wiederholen zu können. Eine Wiederholung des TOEFL ist beliebig oft möglich, allerdings müssen zwischen den einzelnen Tests mindesten 3 Tage liegen.
Tipp:
Der TOEFL ist 2 Jahre lang gültig. Daher kann es Sinn machen, den Test bereits zu Beginn der Bewerbungsvorbereitungen zu absolvieren.
c. Gibt es eine Mindestpunktzahl und wie bereitet man sich am besten auf den TOEFL vor?
Manche Law Schools geben eine Mindestpunktzahl für den TOEFL vor, die in den meisten Fällen bei 100 von möglichen 120 Punkten liegt. Diese Grenze ist zwar oft nicht als hartes Ausschlusskriterium, sondern als Orientierungswert zu sehen, dennoch sollte man versuchen, die geforderte Punktezahl nicht zu unterschreiten.
Wenn man sich einige Tage auf den TOEFL vorbereitet, sind dafür im Regelfall die während der Schulzeit erworbenen Englischkenntnisse ausreichend. Aber auch bei sehr guten Englischkenntnissen (z.B. aufgrund eines bereits erfolgten Auslandsaufenthalts) sollte man den Test nicht ohne Vorbereitung angehen, um sich mit den speziellen Aufgabenstellungen vertraut zu machen und zu wissen, was von einem erwartet wird.
Gute Erfahrung haben wir mit dem Buch TOEFL iBT Prep gemacht, das viele hilfreiche Tipps und Übungen enthält (bestellbar etwa bei Amazon oder über den lokalen Buchhandel). Hat man diese durchgearbeitet, sollte man den enthaltenen Übungstest, der einem Originaltest nachempfunden ist, absolvieren.
Wer danach noch mit weiteren Originaltests üben will, findet 4 solche Tests in dem ebenfalls empfehlenswerten Buch The Official Guide to the TOEFL iBT Test (bestellbar etwa bei Amazon oder über den lokalen Buchhandel).
Probetests kann man alternativ auch über die Seite TestGlider absolvieren, auf der man innerhalb weniger Minuten nach Abschluss der Tests eine computerbasierte Auswertung erhält. Es gibt dort auch eine kostenlose 24-Stunden-Testversion, sodass man sich die Seite ohne Risiko ansehen kann.
d. Wie läuft der TOEFL ab und wie hoch sind die Kosten?
Der TOEFL besteht aus 4 Teilen (Reading, Listening, Speaking, Writing) und dauert ca. 3 Stunden. Zu dem Test muss man einen Ausdruck der Anmeldebestätigung und seinen Personalausweis mitbringen.
Der TOEFL kostet ca. 260 $ und ist vorab mit Kreditkarte oder PayPal zu bezahlen. Die Testergebnisse können ca. 6 Tage nach dem Test online abgerufen werden.
e. Wie wird der Sprachnachweis eingereicht?
Bei der Anmeldung zum TOEFL kann man kostenlos bis zu 4 Institutionen angeben, an die die Testergebnisse automatisch gesendet werden sollen. Bewirbt man sich bei den Law Schools über LSAC, gibt man deren Institution Code (8395) an, damit die Ergebnisse direkt an LSAC übermittelt und den eigenen Bewerbungsunterlagen hinzugefügt werden können.
5. Motivationsschreiben (Personal Statement, Statement of Purpose)
a. Wie viel Aufwand sollte ich für das Motivationsschreiben betreiben?
Im Rahmen der Bewerbung für ein LL.M.-Studium finden regelmäßig keine Interviews statt, das Bewerbungsverfahren läuft vielmehr schriftlich ab. Das Motivationsschreiben stellt dabei das Herzstück der Bewerbung dar, sodass man für dessen Erstellung ausreichend Zeit und Sorgfalt verwenden sollte. Idealerweise plant man mehrere Wochen ein, in denen man das Motivationsschreiben erstellt und fortwährend überarbeitet. Hilfreich kann auch Feedback von anderen Personen (z.B. Freunde, Kollegen) sein.
Das Motivationsschreiben sollte nicht nur inhaltlich, sondern auch sprachlich perfekt sein. Wenn Du keinen (amerikanischen) Muttersprachler kennen solltest, kannst Du auch einen Übersetzungsservice beauftragen, um Deinen Text den sprachlichen Feinschliff geben zu lassen.
Hinweis:
Es mag verlockend erscheinen, das Motivationsschreiben mit wenigen Klicks durch eine Künstliche Intelligenz (KI), wie etwa ChatGPT, erstellen zu lassen. Entsprechende Hilfsmittel sollte man jedoch (wenn überhaupt) nur für einen ersten Entwurf oder zur Ideenfindung einsetzen. Manche Law Schools untersagen ausdrücklich den Einsatz von KI-Tools bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen. Aber auch wenn ein solches Verbot fehlt, läuft man mit einem KI-generierten Personal Statement Gefahr, zwar ein schön formuliertes, aber kein individuelles und authentisches Schreiben zu verfassen, mit dem man aus der Masse der Bewerbungen herausstechen kann.
b. Gibt es für das Motivationsschreiben bestimmte formale Vorgaben?
Einige Law Schools geben eine Wort- oder Seitengrenze für das Motivationsschreiben vor, die man unbedingt einhalten sollte. Ist kein Umfang angegeben, so sollte man dennoch 4 Seiten nicht überschreiten.
Tipp:
Wie beim Lebenslauf das Layout im Textverarbeitungsprogramm von DIN A4 auf das US-Letter-Format umstellen und in der Kopf- bzw. Fußzeile des Dokuments neben der Seitenzahl auch den eigenen Namen und die LSAC-Nummer eintragen. So behält das Motivationsschreiben auch nach einem Ausdruck das richtige Format und ist eindeutig zuordenbar.
c. Was sollte ein Motivationsschreiben enthalten?
Ziel des Motivationsschreiben ist es, ein individuelles und stimmiges Bild von sich selbst zu zeichnen und sich von anderen Bewerbern abzuheben. Die jeweilige Auswahlkommission (Admission Committee) soll davon überzeugt werden, dass Du der ideale Kandidat für das LL.M.-Programm bist.
Manche Law Schools machen inhaltliche Vorgaben für das Motivationsschreiben (z.B. Beantwortung bestimmter Fragen, Verfassen eines Essays), denen man tunlichst folgen sollte. Darüber hinaus gibt es aber keine ultimative Anleitung oder Vorlage für das perfekte Schreiben. Einige allgemeine Punkte, die nach unserer Erfahrung hilfreich sind, haben wir im Folgenden zusammengefasst:
- Auch wenn das Motivationsschreiben keine Wiederholung des Lebenslaufes in ausformulierter Form sein soll, sollte man besondere Leistungen und Stationen hervorheben. Zudem kann das Motivationsschreiben genutzt werden, um Schwächen oder Lücken im Lebenslauf auszugleichen oder zu erklären sowie sonstige Aspekte herauszustellen, die sich nicht allein aus dem Lebenslauf ergeben.
- Das Motivationsschreiben sollte unbedingt auf die jeweilige Law School zugeschnitten sein. Dies bedeutet nicht, dass bei mehreren Bewerbungen für jede Law School ein komplett neues Schreiben verfasst werden muss, es reicht aber auch nicht aus, lediglich den Namen der Law School im Text auszutauschen. Bewährt hat sich hier die Erstellung eines Musterschreibens, das dann an verschiedenen Stellen individuell an die jeweilige Law School angepasst wird.
- So sollte man erklären, warum man das LL.M.-Programm an der jeweiligen Law School absolvieren will. Dazu reicht ein Verweis auf deren Renommee allein nicht aus, sondern man sollte zeigen, dass man sich intensiv mit dem jeweiligen LL.M.-Programm und der Law School beschäftigt hat. Dazu kann man etwa auf einen bestimmten fachlichen Schwerpunkt oder eine an der Law School tätige Koryphäe eingehen. Zudem kann man auch auf konkrete Kurse Bezug nehmen, die man während des Studiums belegen möchte. Das aktuelle Kursprogramm findet man auf den Internetseiten der Law Schools. Man sollte sich aber zudem vorher bei den Verantwortlichen des LL.M.-Programms informieren, ob die jeweiligen Kurse auch während des geplanten Studiums angeboten werden.
- Weiterhin kann man darauf eingehen, wie man selbst zu der LL.M.- bzw. Law-School-Gemeinschaft beitragen will, etwa indem man Interesse an bestimmten Studentenorganisation oder Law-School-Projekten äußert.
- Daneben sollte man in dem Motivationsschreiben seine beruflichen Ziele darlegen und erläutern, wie das LL.M-Studium bei deren Umsetzung helfen kann. Auch hier bietet es sich an, etwas mehr in die Tiefe zu gehen und nicht nur anzuführen, dass man später in einem bestimmten Rechtsgebiet oder in einem internationalen Umfeld arbeiten will.
- In dem Motivationsschreiben sollte man sich schließlich nicht nur auf akademische und berufliche Angaben beschränken, sondern auch einige persönliche Details preisgeben, um der Auswahlkommission in Erinnerung zu bleiben und zu zeigen, dass man kein „Fachidiot“ ist.
Tipp:
Bei dem Motivationsschreiben sollte man die deutsche Bescheidenheit ablegen und sich (wie bei Bewerbungen von US-Amerikanern üblich) im besten Licht darstellen, ohne es allerdings zu übertreiben. Eine elegante Möglichkeit besteht darin, positive Eigenschaft oder Fähigkeiten nicht direkt zu nennen, sondern Umstände zu beschreiben, aus denen sich diese ergeben. Anstelle etwa anzugeben „Ich bin zielstrebig und habe Durchhaltevermögen“ könnte man von einem Projekt berichten, das man trotz Widerstände erfolgreich abgeschlossen hat.
d. Wie wird das Motivationsschreiben eingereicht?
Benutzt man LSAC für die Bewerbungen bei den Law Schools, kann das Motivationsschreiben als PDF-Datei angehängt werden. Hier sollte man penibel darauf achten, auch wirklich das für die jeweilige Law School individualisierte Dokument zu verwenden. Nichts ist peinlicher als ein eigentlich für eine andere Law School bestimmtes Motivationsschreiben einzureichen.
Tipp:
Um Verwechslungen vorzubeugen, nimmt man am besten den Namen der jeweiligen Law School mit in den Dateinamen auf.
6. Empfehlungsschreiben (Letters of Recommendation, Letters of Reference)
a. Wie viele Empfehlungsschreiben werden benötigt?
Die Law Schools fordern in der Regel 2 oder 3 Empfehlungsschreiben. Ist eine konkrete Zahl angegeben, sollte man diese weder unter- noch überschreiten.
b. Wer kommt als möglicher Empfehlungsgeber in Betracht?
Als Empfehlungsgeber (Recommender) kommen insbesondere Professoren und Vorgesetzte in Betracht. Man sollte dabei einen Empfehlungsgeber wählen, der einen aus dem akademischen oder beruflichen Kontext gut genug kennt, um eine fundierte Empfehlung für die eigene Person aussprechen zu können. Dies ist für die Law Schools oftmals wichtiger als die Bekanntheit des Empfehlungsgebers. Im Idealfall handelt es sich um einen Empfehlungsgeber mit internationalem Ruf, der glaubwürdig darlegen kann, dass er den Bewerber ausreichend kennt.
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass der Empfehlungseber auch selbst ein LL.M.-Studium in den USA oder sogar an der jeweiligen Law School absolviert hat, dies macht eine Empfehlung aber in den meisten Fällen noch überzeugender.
Da es sich bei dem LL.M.-Studium um ein akademisches Programm handelt, sollte mindestens eines der Empfehlungsschreiben von einem Hochschullehrer stammen, auch wenn dies von der Law School nicht explizit gefordert wird. Dies kann ein Problem darstellen, da das Jurastudium an vielen deutschen Universitäten ein Massenstudium ist, sodass man häufig keinen näheren Kontakt zu seinen Professoren hat. Relativ einfach gestaltet sich die Suche nach einem akademischen Empfehlungsgeber, wenn man während des Studiums an einem Lehrstuhl gearbeitet und/oder promoviert hat. Daneben besteht auch die Möglichkeit, Professoren zu kontaktieren, bei denen man eine Vorlesung besucht oder noch besser ein Seminar (z.B. im Schwerpunktbereich) oder eine mündliche Prüfung absolviert hat. Viele Professoren werden unter diesen Umständen bei einer höflichen Anfrage zur Erstellung eines Empfehlungsschreibens bereit sein. Kennt man einen Doktoranden oder wissenschaftlichen Mitarbeiter an einem Lehrstuhl, so kann möglicherweise auch dieser einen ersten Kontakt zum Lehrstuhlinhaber herstellen.
c. Was sollte ein Empfehlungsschreiben enthalten?
Zu Beginn des Gutachtens, das auf Englisch abgefasst sein sollte, stellt sich der Empfehlungsgeber kurz vor und gibt an, woher und wie lange er den Bewerber kennt. Im Anschluss erfolgt eine Würdigung der akademischen und ggfs. beruflichen Leistungen sowie der Persönlichkeit und der sozialen Kompetenzen des Bewerbers, idealerweise durch konkrete Details und Beispiele unterlegt. Hilfreich sind auch Angaben zum Abschneiden im Vergleich zu anderen Studenten bzw. Mitarbeitern (z.B. „top 10% of the class“). Zuletzt wird die Eignung des Bewerbers für das LL.M.-Studium und dessen Nutzen für den weiteren Werdegang beurteilt.
d. Wer erstellt das Empfehlungsschreiben?
In den meisten Fällen werden die Empfehlungsgeber das Empfehlungsschreiben erstellen, was ca. 1 bis 2 Monate dauern kann. Manchen reicht dazu ein Lebenslauf des Bewerbers und eine Beschreibung des Studienvorhabens aus, oftmals erfolgt jedoch ein (kurzes) persönliches Gespräch, auf das man sich im eigenen Interesse entsprechend vorbereiten sollte.
Es kann jedoch auch vorkommen, dass man gebeten wird, das Gutachten selbst vorzubereiten und einen Entwurf zu erstellen. In diesem Fall sollte man darauf achten, sich selbst nicht übertrieben positiv darzustellen und keine schon im Motivationsschreiben benutzten Formulierungen zu verwenden. Selbstverständlich sollte auch ein selbst entworfenes Empfehlungsschreiben sprachlich perfekt sein, indem man einen Muttersprachler oder einen Übersetzungsservice mit der Korrektur beauftragt.
e. Wie werden die Empfehlungsschreiben eingereicht?
Erfolgt die Bewerbung über LSAC, so reichen die Empfehlungsgeber das Empfehlungsschreiben direkt an LSAC ein. Zu diesem Zweck gibt man in seinem LSAC-Account den Namen und die E-Mail-Adressen der Empfehlungsgeber an, diese erhalten dann von LSAC per E-Mail Instruktionen, wie das Empfehlungsschreiben hochzuladen ist. Empfehlenswert ist dabei, auf das Recht zur Einsichtnahme in das Empfehlungsschreiben zu verzichten, da dadurch eine mögliche Einflussnahme des Bewerbers auf den Inhalt der Empfehlung verhindert wird und diese damit glaubwürdiger macht.
Will man sich bei mehreren Law Schools über LSAC bewerben, kann man die Empfehlungsgeber bitten, ein universelles Gutachten zu verfassen, in dem auf keine bestimmte Law School Bezug genommen wird. Dies hat nach unseren Erfahrungen keinen Nachteil. Zudem vermeidet man damit die peinliche Versendung von Empfehlungsschreiben an die falsche Law School und entlastet auch den jeweiligen Empfehlungsgeber.