Wann kann ich mit einer Entscheidung über meine Bewerbung rechnen und wie geht man nach Erhalt am besten vor?
Hier erfährst Du, wann nach der Bewerbung mit einer Entscheidung der US-Law-Schools zu rechnen ist und wie man nach Erhalt am besten vorgeht.
Inhalt
I. Wann kann ich mit einer Entscheidung der Law Schools rechnen?
Die Entscheidung der Law School erhält man meist einige Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist. Oftmals finden sich auf der Internetseite der jeweiligen Law School auch die Termine, zu denen die Entscheidungen verkündet werden.
Vergibt die Law School auch schon während der laufenden Bewerbungsphase Studienplätze (Rolling Admission) und hat man sich frühzeitig beworben, so bekommt man möglicherweise auch schon einige Wochen nach Absenden der Bewerbung eine Rückmeldung.
II. Wie geht man nach Erhalt einer Entscheidung am besten vor?
1. Zusage (Admission)
Im Idealfall war die Bewerbung erfolgreich und man erhält eine Studienplatzzusage (Admission). Herzlichen Glückwunsch!

Mit der Zusage ist in der Regel auch eine Frist verbunden, in der man den angebotenen Studienplatz verbindlich annehmen muss. Hat man sich bei mehreren Law Schools beworben, wird man oftmals das Problem haben, dass nicht alle Rückmeldungen zur selben Zeit eintreffen. In den meisten Fällen kann die Frist zur Annahme des Studienplatzes jedoch unproblematisch verlängert werden, indem man darauf hinweist, dass man noch auf die Entscheidung zu weiteren Bewerbungen wartet.
In einigen Fällen erhält man mit der Zusage des Studienplatzes auch bereits eine Stipendienzusage. Wurde einem kein Stipendium angeboten oder reicht die Höhe noch nicht aus, sollte man hartnäckig bleiben und verhandeln, auch wenn einem dies aus deutscher Sicht ungewöhnlich erscheint. Hier zahlt es sich aus, wenn man sich bei einer Vielzahl von Law Schools beworben und weitere Zusagen vergleichbarer Law Schools erhalten hat.
Hinweis:
Für Tipps zur Verhandlung mit den Law Schools kannst Du Dich auch gerne an uns wenden oder Du nimmst an unserer Veranstaltungsserie „LL.M. 101“ teil, mit der wir Dich bei der Bewerbung und Vorbereitung für das LL.M.-Studium in den USA in regelmäßig stattfindenden Online-Treffen unterstützen.
2. Absage (Rejection)
Hat man eine Absage erhalten, sollte man nicht den Mut verlieren. Im Idealfall hat man sich nicht nur bei einer, sondern bei mehreren Law Schools beworben, unter denen sich auch eine Safety School befindet, bei der eine Zulassung relativ sicher ist.
Im schlechtesten Fall, in dem man für alle Bewerbungen eine Absage bekommt, kann man sich zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. für das Folgejahr) erneut bewerben, soweit dies die eigenen Pläne zulassen.
Für die zweite Bewerbung sollte dann genau analysiert werden, woran die erste Bewerbung gescheitert ist. Dafür kann es hilfreich sein, bei den jeweiligen Law Schools nachzufragen, was die Gründe für die Absage waren. Lassen sich diese genau benennen (z.B. schlechte Englischkenntnisse, fehlende Berufserfahrung), so sollte man zunächst an diesen Punkten ansetzen. Zusätzlich kann man auch noch weitere Maßnahmen ergreifen, um seine Bewerbungschancen zu erhöhen, wie etwa durch ehrenamtliches Engagement oder Veröffentlichungen. Zudem kann es Sinn machen, das Personal Statement zu überarbeiten und sich nach möglicherweise besser geeigneten Empfehlungsgebern umzusehen.

3. Warteliste (Waitlist)
In manchen Fällen erhält man weder eine Zusage noch eine Absage, sondern wird auf die Warteliste (Waitlist) gesetzt. Da sich viele Bewerber nicht nur bei einer, sondern bei mehreren Law Schools bewerben und den ihnen angebotenen Studienplatz dann letztendlich doch nicht annehmen, besteht durchaus eine realistische Chance, noch zu einem späteren Zeitpunkt zugelassen zu werden.
Steht man bei seiner Wunsch-Law-School auf der Warteliste, lohnt es sich, mit dieser Kontakt aufnehmen. Damit signalisiert man zunächst sein fortbestehendes Interesse an dem LL.M.-Programm. Weiterhin kann man möglicherweise mit einem Hinweis darauf, dass man an einer vergleichbaren Law School eine Zusage erhalten hat, aber die Wunsch-Law-School bevorzugen würde, die Chancen auf eine spätere Zusage erhöhen.
Haben sich in der Zwischenzeit Änderungen ergeben, die sich positiv auf eine Zulassungsentscheidung auswirken können (z.B. Beförderung, Veröffentlichungen, Abschluss des Promotionsverfahrens), so sollte man dies ebenfalls mitteilen.