Welche weiteren Vorbereitungen sind nach der Entscheidung für eine Law School zu treffen?

Zuletzt aktualisiert am 18.4.2024

Steht die Finanzierung des Auslandsaufenthalts und hat man eine Zusage für einen Studienplatz erhalten, so sind die größten Hürden für das bevorstehende LL.M.-Studium genommen. Hier erfährst Du, welche weiteren Vorbereitungen für den Aufenthalt in den USA zu treffen sind.

Inhalt

I. Absage bei verbleibenden Law Schools (Withdrawal)

Hat man von mehreren Law Schools Zusagen erhalten, sollte man nach der finalen Entscheidung für eine bestimmte Law School umgehend die verbleibenden Law Schools informieren und mitteilen, dass man das Studienplatzangebot nicht annehmen wird (Withdrawal). Dasselbe gilt auch für die Law Schools, bei denen man auf der Warteliste steht.

II. Kontaktaufnahme mit derzeitigen Studenten

Spätestens nachdem man sich für eine Law School entschieden hat, sollte man bei den Verantwortlichen des LL.M.-Programms die Kontaktdaten derzeitiger deutschen Studenten erfragen. Diese können einem hilfreiche Informationen geben, etwa zu der Frage, in welchem Stadtviertel man am besten nach einer Wohnung suchen sollte oder ob die Anschaffung eines Autos ratsam ist. Im Idealfall besteht sogar die Möglichkeit, Mietvertrag, Möbel sowie sonstige Wohnungsausstattung, Bücher und/oder das Auto eines derzeitigen Studenten zu übernehmen, was einem viel Geld und Zeit ersparen kann.

III. Reisedokumente

Nach der Entscheidung für eine Law School sollte man weiterhin zeitnah die erforderlichen Reisedokumente beschaffen. Insbesondere die Beantragung des Visums kann mehrere Wochen bis Monate benötigen.

1. Reisepass

Zunächst sollte man die Gültigkeit seines Reisepasses überprüfen. Für eine Einreise in die USA muss der Pass grundsätzlich nicht nur für die komplette Aufenthaltsdauer, sondern auch für weitere 6 Monate nach der geplanten Rückkehr gültig sein. Für deutsche Staatsangehörige ist es jedoch derzeit ausreichend, wenn der Reisepass für die Dauer des Aufenthalts gültig ist.

Benötigt man einen neuen Reisepass, sollte man diesen unbedingt vor dem Visum beantragen, da das Visum immer an den konkreten Reisepass gebunden ist.

2. Visum

Im Regelfall wird für einen Studienaufenthalt in den USA ein F1-Visum benötigt, das ein Vollzeitstudium (mindestens 12 Credits pro Semester) voraussetzt.

Im Folgenden werden die einzelnen Schritte für die Beantragung des Visums erklärt, man sollte sich aber vor dem eigenen Antrag über mögliche Änderungen informieren. Bei Fragen kann man sich auch immer an die jeweilige Law School wenden.

The Law Building, Duke University School of Law
The Law Building, Duke University School of Law – Die Law Schools, wie etwa die Duke University School of Law, unterstützen die zukünftigen Studenten mit Rat und Tat bei der Beantragung des Visums.

a. Bescheinigung der Law School (I-20)

Für die Beantragung des Visums benötigt man zunächst ein von der Law School ausgestellte Bescheinigung (Certificate of Eligibility, I-20).

Im Regelfall füllt man dazu ein Formular der jeweiligen Law School aus und sendet dieses unterschrieben und zusammen mit einer Passkopie auf dem Postweg an die Law School. Weiterhin muss man nachweisen, dass man über die finanziellen Mittel verfügt, um die Studiengebühren und die Lebenshaltungskosten während des USA-Aufenthalts zu decken (Proof of Funding), etwa durch Stipendienzusagen, Kontoauszüge bzw. Bankbestätigungen oder Bestätigungen von Familienmitgliedern über die finanzielle Unterstützung. Hier sollte man sich bei der Law School genau über den Prozess und die erforderlichen Unterlagen informieren, um Verzögerungen zu vermeiden.

b. Antragformular (DS-160)

Sobald man die Bescheinigung der Law School erhalten hat, kann man das Antragsformular für das Visum (Online Nonimmigrant Visa Application, DS-160) ausfüllen.

Dafür benötigt man auch ein digitales Foto, das bestimmten Anforderungen entsprechen muss.

c. Bezahlung der Gebühren (MRV, SEVIS)

Für das Visum ist eine Machine Readable Visa (MRV) Fee zu entrichten, die derzeit 185 $ beträgt.

Zusätzlich muss für ein F1-Visum die Gebühr für das Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) bezahlt werden, die sich aktuell auf 350 $ beläuft.

d. Botschaftstermin

Nach Entrichtung der Gebühren kann man einen Termin in einem der Generalkonsulate in Berlin, Frankfurt a.M. oder München vereinbaren.

Zu dem Botschaftstermin ist der Reisepass, ein ausgedrucktes Foto, die DS-160-Bestätigungsseite und die Terminbestätigung mitzubringen. Zusätzlich ist auch die Bescheinigung der Law School (I-20) und ein Nachweis über die Bezahlung der SEVIS-Gebühr erforderlich.

Bei dem Termin in der Botschaft gibt man nicht nur die Unterlagen ab, sondern wird auch einige Minuten zu dem geplanten USA-Aufenthalt befragt (Interview). Das ist im Regelfall kein Kreuzverhör, sondern ein lockeres Gespräch über den Grund des Aufenthalts.

Etwa 5 bis 10 Werktage nach dem Botschaftstermin kann man seinen Reisepass zusammen mit dem eigetragenen Visum persönlich an einer Ausgabestelle abholen oder sich (kostenpflichtig) zusenden lassen.

3. Sonstige Einreisebestimmungen

Neben dem gültigen Reisepass und dem Visum können auch noch weitere Einreisebestimmungen, wie etwa Impfungen, erforderlich sein. Auch dazu sollte man sich rechtzeitig informieren, wofür man sich auch immer an die jeweilige Law School wenden kann.

IV. Unterkunft

Bei der Suche nach der passenden Unterkunft gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man kümmert sich bereits vor der Abreise um ein Zimmer bzw. eine Wohnung oder man macht sich nach der Ankunft vor Ort auf die Suche.

Die erste Variante hat den Vorteil, dass man für die Übergangszeit kein Zimmer in einem Hotel oder Hostel benötigt und man sich in der Anfangsphase des Studiums, in der sowieso schon viel zu organisieren ist, nicht auch noch um eine Unterkunft kümmern muss.

Für die Suche vor Ort spricht, dass man sich zuerst mit den lokalen Gegebenheiten vertraut machen und die angebotenen Wohnungen auch vorab besichtigen kann. Zudem kann man potenzielle Mitbewohner zunächst persönlich kennenlernen, bevor man sich für eine gemeinsame Unterkunft entscheidet.

Manchmal stellt die Universität preisgünstige Unterkünfte für ihre Studenten zur Verfügung, entweder direkt auf dem Campus (On Campus) oder zumindest in unmittelbarer Umgebung (Off Campus). Weitaus häufiger wird man jedoch auf den privaten Wohnungsmarkt verwiesen werden. Speziell für Studenten ausgerichtete Wohnanlagen bieten oftmals auch kurze Mietverträge an und die Anlagen sind mit allen Annehmlichkeiten (z.B. Fitnessstudio, Swimmingpool) ausgestattet. Eine solche Wohnung ist zwar im Regelfall deutlich teurer als eine „normale“ Wohnung. Vor allem, wenn man sich schon vor der Anreise um eine Unterkunft kümmern will, erspart man sich damit aber auch viel Aufwand bei der Suche und das Risiko, ungesehen eine „Bruchbude“ zu mieten, ist deutlich geringer.

Die beliebten und günstigen Angebote in den universitätseigenen und privaten Wohnanlagen sind oftmals schnell vergeben, sodass man mit der Buchung nicht zu lange warten sollte. Hilfreich ist es in jedem Fall, derzeitige oder ehemalige Studenten nach Ihren Erfahrungen zu fragen, bevor man sich auf Wohnungssuche begibt.

Student Apartments, Duke University
Student Apartments, Duke University – Die Studentenwohnungen auf dem Campus sind oftmals den Undergrad Studenten vorbehalten, für LL.M.-Studenten gibt es jedoch eine Vielzahl von campusnahen Unterkünften auf dem privaten Wohnungsmarkt.

Die LL.M.-Programme beginnen regelmäßig Mitte August, an manchen Law Schools werden davor auch noch Einführungsveranstaltungen angeboten. Generell ist eine Anreise einige Tage vor Beginn des Programms sinnvoll, um sich vor Ort einzurichten und die Umgebung kennenzulernen.

Studienende ist i.d.R. Mitte Mai. Will man im Anschluss noch das regelmäßig Ende Juli stattfindende Bar Exam für die US-amerikanische Anwaltszulassung absolvieren und die Vorbereitungszeit in den USA verbringen, sollte man dies ebenfalls bei Abschluss des Mietvertrages berücksichtigen.

V. Flüge

In Bezug auf die Flüge kann es günstiger sein, neben dem Hin- bereits einen Rückflug zu buchen, auch wenn das Datum der Rückreise noch nicht sicher feststeht. Die Kosten eines früh gebuchten Hin- und Rückflug mit anschließender Umbuchung des Rückflugs sind oftmals niedriger als die Buchung von zwei One-way-Tickets.

Gibt es keine Direktflüge, kann es sinnvoll sein, einen Umstiegflughafen außerhalb der USA zu wählen. Dadurch muss man die oftmals länger dauernde Einreise (Immigration) erst am Zielort durchführen und läuft nicht Gefahr, den Anschlussflug zu verpassen.

Auch wenn man seine Flugbuchungen ansonsten über das Internet vornimmt, kann sich wegen solcher Details der Besuch eines Reisebüros lohnen.

VI. Versicherungen

1. Krankenversicherung

Die Universitäten bieten ihren Studenten oftmals universitätseigene Krankenversicherungen an, die zwar im Vergleich zu einer normalen US-Krankenversicherung relativ umfassend und günstig sind, aber dennoch viel Geld kosten und nicht alle Leistungen abdecken.

An manchen Universitäten ist eine solche Versicherung verpflichtend, andere (wie etwa Chicago und Virginia) gewähren eine Befreiung, sofern man einen vergleichbaren Versicherungsschutz vorweisen kann. Besteht eine solche Befreiungsmöglichkeit, macht es Sinn, die Kosten und Leistungen von privaten Auslandskrankenversicherungen mit denjenigen der Universität zu vergleichen.

2. Privathaftpflichtversicherung

Weiterhin sollte man prüfen, ob die eigene Privathaftpflichtversicherung (oder die der Eltern, bei der man mitversichert ist) auch Schäden während des USA-Aufenthalts abdeckt. Sollte das nicht der Fall sein, ist der Abschluss einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung für den Auslandsaufenthalt sinnvoll.

VII. Führerschein

Will man in den USA mit dem Auto fahren, so ist dafür in manchen Bundesstaaten ein internationaler Führerschein erforderlich. Andere Staaten erkennen hingegen auch den nationalen Führerschein an. Hier kann ein internationaler Führerschein aber ebenfalls Sinn machen, da dieser die Angaben in englischer Sprache enthält und man sich dadurch mögliche Diskussionen bei der Anmietung eines Mietwagens oder einer Verkehrskontrolle ersparen kann. Dennoch sollte man auch immer den nationalen Führschein mitführen, da der internationale nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig ist.

Beantragen kann man den internationalen Führerschein bei der örtlichen Führerscheinstelle. Die Kosten belaufen sich auf ca. 15 €. Die Bearbeitungszeit variiert: Bei persönlicher Vorsprache bekommt man den internationalen Führerschein teilweise sofort ausgehändigt, bei einer schriftlichen Beantragung kann die Bearbeitung mehrere Wochen dauern.

Manhattan, New York City – In den Großstädten ist ein eigenes Auto i.d.R. nicht erforderlich, in kleineren Städten oder für Ausflüge wird man aber oftmals darauf angewiesen sein
Manhattan, New York City – In den Großstädten ist ein eigenes Auto i.d.R. nicht erforderlich, in kleineren Städten oder für Ausflüge wird man aber oftmals darauf angewiesen sein

VIII. Bezahlung der 1. Rate der Studiengebühren

Im Normalfall sind die Studiengebühren für das LL.M.-Studium in zwei Raten zu zahlen, eine zum Fall Term und eine zum Spring Term. Die erste Rate ist dabei i.d.R. bereits vor Studienbeginn fällig.

Die Gebühren für eine Überweisung von einem deutschen Bankkonto in die USA sind meisten sehr hoch. Viele Law Schools akzeptieren aber auch eine Bezahlung über Zahlungsdienstleister, wie etwa Western Union. Dort sind die Gebühren zwar oftmals deutlich niedriger als bei einer normalen Banküberweisung, dafür ist der angebotene Wechselkurs aber i.d.R. ungünstiger, was sich bei der Überweisung hoher Beträge durchaus bemerkbar machen kann.

Aus diesem Grund sollte man genau prüfen, ob eine klassische Banküberweisung oder die Abwicklung über einen Zahlungsdienstleister unter dem Strich weniger Kosten verursacht.

IX. Sonstiges

Nachfolgend noch ein paar Dinge, die auf die Packliste für den Auslandsaufenthalt gehören oder spätestens in den USA erworben werden sollten.

1. Laptop

Besitzt man noch keinen Laptop oder nur ein älteres Modell, so ist für das LL.M.-Studium die Anschaffung eines neuen Geräts sinnvoll. In den USA ist es üblich, Laptops in den Vorlesungen zu nutzen und auch die Prüfungen werden oftmals am eigenen Laptop absolviert.

Der Kauf vor der Abreise hat den Vorteil, dass man sich mit dem Gerät vertraut machen und es bei Nichtgefallen wieder zurückgeben kann. Es kann aber auch Sinn machen, den Laptop erst in den USA zu erwerben, um von den dort meistens günstigeren Preisen für Elektronikartikel zu profitieren.

2. Formelle Kleidung

Für die Law-School-Events (z.B. Graduation) und mögliche Einladungen von Kanzleien sollte man auch formelle Kleidung (Anzug bzw. Kostüm oder Hosenanzug) einpacken.

3. Steckdosenadapter

In den USA werden mit Typ A und Typ B andere Stecker- und Steckdosentypen als in Europa verwendet. Um heimische Geräte am dortigen Stromnetz betreiben zu können, sollte man daher mindestens einen entsprechenden Adapter mitbringen oder spätestens bei Ankunft am Flughafen kaufen.

Hinweis:

Mit unserer Veranstaltungsserie „LL.M. 101“ unterstützen wir Dich bei der Bewerbung und Vorbereitung für das LL.M.-Studium in den USA. In regelmäßig stattfindenden Online-Treffen besprechen wir gemeinsam die gerade anstehenden Schritte und beantworten Eure Fragen, unter anderem auch zu den weiteren Vorbereitungen nach der Entscheidung für eine Law School. Mehr Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung findest Du hier.