Was muss ich beachten, wenn ich ich den USA arbeiten will?
Die USA, das Land der unbegrenzten Möglichkeiten? Wer als in Deutschland ausgebildeter Jurist in den USA arbeiten will, wird bald feststellen, dass dies auch mit einem „LL.M.“ einer US-amerikanischen Law School nicht einfach ist. In diesem Beitrag erfährst Du, was es für die Jobsuche und das Arbeiten in den USA zu beachten gilt.
Inhalt
I. Arbeitsmarkt und Jobsuche in den USA
1. Kein offizieller Jobmarkt für LL.M.-Absolventen
Die erste große Hürde für LL.M.-Absolventen ist, dass es für sie in den USA keinen offiziellen Stellenmarkt gibt. Auch auf den speziellen LL.M.-Jobmessen (Job Fairs), die von einigen Law Schools veranstaltet werden, finden sich nur selten Angebote für Stellen in den USA. Das liegt daran, dass der LL.M.-Abschluss nicht für den US-amerikanischen Arbeitsmarkt gedacht ist und zumindest die großen Kanzleien vorzugsweise J.D.s einstellen, also Absolventen des „normalen“ dreijährigen US-Jurastudiums.
Für die J.D.-Studenten läuft das Recruiting der (Groß-)Kanzleien i.d.R. folgendermaßen ab: Nach dem ersten Studienjahr finden von den jeweiligen Law Schools organisierte Bewerbungsgespräche (On-Campus Interviews, OCI) statt, bei denen Praktika nach dem zweiten Studienjahr als Summer Associate vergeben werden. In den meisten Fällen erhalten die „Summers“ von der jeweiligen Kanzlei auch ein Angebot (Return Offer) für eine Stelle als First Year Associate nach dem dritten Studienjahr, also dem Abschluss des J.D.-Studiums.
(Groß-)Kanzleien besetzen ihre Stellen daher i.d.R. zwei Jahre im Voraus und J.D.-Studenten wählen mit der Zusage als Summer Associate in den meisten Fällen bereits nach dem ersten Studienjahr ihren späteren Arbeitgeber. Nur ausnahmsweise, etwa wenn eine Kanzlei mehr First Year Associates als geplant benötigt oder nicht genug Summer Associates ihr Return Offer angenommen haben, werden Stellen mit J.D.-Studenten im dritten Studienjahr (3Ls) nachbesetzt (3L Recruiting). Das ist dann auch die Möglichkeit für LL.M.-Studenten, einen Job für die Zeit nach Abschluss ihres Studiums zu ergattern. Da die Kanzleien die offenen Positionen aber i.d.R. bis spätestens Thanksgiving, also Ende November, besetzt haben wollen, muss man als LL.M.-Student möglichst mit Beginn des LL.M.-Studiums im August/September oder sogar noch davor mit der Jobsuche beginnen.
Eine Bewerbung auf offiziell ausgeschriebene Associate-Stellen ist für LL.M.-Studenten oftmals wenig aussichtsreich. Die eingehenden Bewerbungen werden i.d.R. von der Personalabteilung vorgefiltert und da dort die allerwenigstens Personen mit dem „LL.M.“ etwas anfangen können, kommen die Bewerbungen häufig gar nicht zu den personalverantwortlichen Anwälten, die über eine Einladung zum Vorstellungsgespräch entscheiden. Unabhängig davon werden Bewerber mit J.D.-Abschluss regelmäßig gegenüber LL.M.-Absolventen bevorzugt. Der vielversprechendste (und in den meisten Fällen einzige) Weg, einen Job als Anwalt in einer (Groß-)Kanzlei zu finden, geht daher über persönliche Kontakte, die man über gezieltes Netzwerken aufbauen kann.
Abseits des normalen Recruitingprozesses gibt es für LL.M.-Absolventen auch noch weitere Möglichkeiten, einen Job in einer US-Kanzlei zu finden:
- So suchen etwa einzelne Kanzleien, die viele deutsche Mandanten haben, gezielt nach in Deutschland ausgebildeten Juristen als Foreign Associates.
- Eine weitere Möglichkeit ist der Weg über eine deutsche (Groß-)Kanzlei bzw. das Büro einer US-amerikanischen Kanzlei in Deutschland. Es ist durchaus üblich, dass Kanzleien ihre Anwälte für einige Zeit an ihre ausländischen Standorte oder „befreundete“ Kanzleien etwa im Rahmen eines Secondments „ausleihen“. Dies geschieht i.d.R. aber erst nach einigen Jahren Tätigkeit für die jeweilige Kanzlei. Mit dem zukünftigen Arbeitgeber kann man aber auch vereinbaren, dass der Aufenthalt in den USA bereits vor Arbeitsbeginn in Deutschland erfolgen kann. Erfragen sollte man hier, ob der Arbeitgeber einem das Jahr in den USA anrechnet, da die Tätigkeitsdauer für spätere Gehaltserhöhungen bzw. Beförderungen wichtig sein kann. Auch für diesen Weg macht es Sinn, bereits frühzeitig (möglicherweise sogar schon vor Beginn des LL.M.-Studiums) mit den entsprechenden Kanzleien Kontakt aufzunehmen, wobei es von Vorteil sein kann, wenn man dort bereits im Rahmen eines Praktikums, des Referendariats oder als Wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war.
Die Stellen als Foreign Associate sowie ein dem Tätigkeitsbeginn in Deutschland vorgeschalteter USA-Aufenthalt sind aus aufenthaltsrechtlichen Gründen oftmals auf ein Jahr begrenzt. In beiden Fällen sind die Chancen deutlich höher, wenn man bereits das zweite Examen absolviert hat und eine deutsche Anwaltszulassung oder sogar relevante Berufserfahrung vorweisen kann.
Auch einige kleinere Kanzleien, Unternehmen oder NGOs bieten Stellen für LL.M.-Absolventen an. Diese sind jedoch ebenfalls selten, sodass man seine Aussichten durch eine frühzeitige Jobsuche sowie entsprechende persönliche Kontakte erhöhen sollte. Aus aufenthaltsrechtlichen Gründen ist es zudem leichter eine Stelle zu finden, wenn man nicht dauerhaft, sondern nur für maximal ein Jahr in den USA bleiben will.
2. Networking is Key!
Das wichtigste und effektivste Mittel, um einen Job in den USA zu finden, ist der Aufbau und die Pflege persönlicher Kontakte durch Networking.
Bei der Suche nach potenziellen Arbeitgebern nimmt man am besten mit solchen Personen Kontakt auf, mit denen eine Gemeinsamkeit und damit ein erster Anknüpfungspunkt besteht, sodass der Cold Outreach nicht ganz so „kalt“ ist. Das können insbesondere (J.D.- oder noch besser LL.M.-)Alumni der eigenen Law School sein, aber auch LL.M.-Absolventen anderer Law Schools oder Personen aus dem eigenen Herkunftsland.
Bei den Kanzleien sollte man sowohl Associates als auch Partner kontaktieren, um seine Chancen zu erhöhen. Associates sind zwar i.d.R. leichter zugänglicher, haben aber meistens keine großen Einflussmöglichkeiten auf Personalentscheidungen. Die für die Einstellungen zuständigen Partner sind hingegen oftmals sehr beschäftig und reagieren daher nicht in allen Fällen auf Anfragen.
Tipp:
Auch wenn man auf die erste Anfrage keine Rückmeldung erhält, kann man in einem „Follow-up“ noch einmal höflich nachhaken.
Eine andere Möglichkeit für das Kennenlernen potenzieller Arbeitgeber ist der Besuch von Veranstaltungen, die insbesondere von den Law Schools regemäßig angeboten werden (z.B. Conferences, Lunchtime Events). Bei dieser Gelegenheit kann man leicht mit den Referenten ins Gespräch kommen und sie später erneut kontaktieren.
Tipp:
Wenn man nach dem „LL.M.“ in den USA bleiben will, kann es Sinn machen, eine Law School in einer der Metropolregionen (z.B. New York, Boston, Chicago, Los Angeles, Bay Area) auszuwählen, in der auch viele Kanzleien und Unternehmen ansässig sind. So kann man oftmals leichter mit potenziellen Arbeitgebern in Kontakt treten als dies in kleineren Städten möglich ist.
Wichtig ist, bei der Kontaktaufnahme und späteren Gesprächen nicht sofort „mit der Tür ins Haus zu fallen“ und nach einem Job zu fragen. Es muss vielmehr zunächst Zeit investiert werden, um eine Beziehung zu dem Gegenüber aufzubauen, dann ergibt sich die Gelegenheit, nach einem Job zu fragen, von selbst. Ist dies nicht der Fall, so ist wird das ein Zeichen sein, dass der Kontakt nicht bei Stellensuche helfen will oder kann.
Tipp:
Die meisten Law Schools unterstützen ihre Studenten bei der Erstellung des Lebenslaufs und des Anschreibens und geben auch Tipps für Networking und Job-Interviews. Diese Angebote sollte man unbedingt nutzen, um sich mit den Besonderheiten des Bewerbungsprozesses in den USA vertraut zu machen.
3. Auf was achten US-amerikanische Arbeitgeber bei Bewerbern?
Vor allem große Kanzleien legen großen Wert auf den Ruf der besuchten Law School.
Tipp:
Wenn eine spätere Tätigkeit in einer US-Großkanzlei angestrebt wird, kann es bei mehreren Zusagen Sinn machen, die prestigeträchtigere Law School auszuwählen, wobei allein ein hohes Ranking aber auch noch keine Jobgarantie ist.
Daneben spielt aber auch das Gesamtbild des Bewerbers eine Rolle. Punkten kann man etwa mit einer bereits bestehenden deutschen Anwaltszulassung sowie einschlägiger Berufserfahrung, wozu auch eine Tätigkeit als Referendar oder Wissenschaftlicher Mitarbeiter zählen kann. Es ist dabei zwar nicht zwingend erforderlich, dass man bereits für eine US-amerikanische Kanzlei tätig war, für einen potenziellen Arbeitgeber wird dies jedoch mehr Aussagekraft haben als eine Beschäftigung bei einer in den USA unbekannten deutschen Kanzlei.
Für eine Tätigkeit in einer US-amerikanischen Kanzlei wird i.d.R. das Bar Exam und eine Anwaltszulassung in den USA vorausgesetzt. Dieses wird man zum Bewerbungszeitpunkt in den meisten Fällen noch nicht vorweisen können, man sollte aber schon in den Gesprächen deutlich machen, dass man nach Abschluss des LL.M.-Studiums das Bar Exam absolvieren will.
Da anders als die Law Schools die meisten Personalverantwortlichen der Kanzleien die deutschen Examensnoten nicht einschätzen können, spielen diese für die Jobsuche in den USA eine eher untergeordnete Rolle. Hat man vom Prüfungsamt ein Ranking oder eine „Platzziffer“ erhalten, sollte man dies aber bei der Bewerbung angeben (z.B. „top 10% of the state“). Wichtig sind allerdings die Noten im LL.M.-Studium, da viele Großkanzleien feste Notenvorgaben haben, die für J.D.- und LL.M.-Studenten gleichermaßen gelten.
Schließlich kann es vor allem für eine längere Tätigkeit in den USA von Vorteil sein, wenn man aufgrund einer zweiten Staatsbürgerschaft oder der Qualifikation für eine Greencard leichter als über das übliche H-1B-Visum an eine Aufenthaltsgenehmigung in den USA kommen kann und so der Aufwand sowie das Risiko bei der Einstellung für den Arbeitgeber geringer sind.
II. Visum/Arbeitserlaubnis
Unbedingt beachten sollte man auch die aufenthaltsrechtlichen Regelungen für die Aufnahme einer Tätigkeit in den USA.
1. Aufenthalt bis zu einem Jahr: Optional Practical Training (OPT)
Das F1-Visum, mit dem die meisten LL.M.-Studenten in den USA sind, berechtigt nur zu einer Tätigkeit bis zu 20 Stunden pro Woche, die auch nur auf dem Campus (on campus) erfolgen kann. Zudem muss man das Land spätestens 60 Tage nach Abschluss des Studiums verlassen. Über die Möglichkeit eines Optional Practical Training (OPT) können Inhaber des F1-Visums jedoch nach Abschluss des Studiums für ein weiteres Jahr in den USA bleiben, um dort zu arbeiten.
Voraussetzung ist eine Tätigkeit mit Bezug zum Studium, also „irgendwas mit Jura“. Eine Teilzeitbeschäftigung reicht aus, es müssen jedoch mindestens 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Über das OPT ist daher nicht nur eine Vollzeittätigkeit in einer Kanzlei, sondern auch ein Praktikum (z.B. bei einer NGO) möglich.
Der OPT-Antrag kann frühestens 90 und spätestens 60 Tage nach Abschluss des Studiums bei dem U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) gestellt werden. Zuvor muss das OPT über die Visumsstelle der Universität genehmigt werden, was aber eine reine Formsache ist. Die Kosten für die Beantragung des OPT betragen ca. 400 $ und werden oftmals vom Arbeitgeber übernommen.
Mehr Informationen zum OPT finden sich auf der Seite des USCIS.
2. Aufenthalt länger als ein Jahr
Für einen beruflichen USA-Aufenthalt, der länger als ein Jahr dauern soll, ist eine andere Arbeitserlaubnis erforderlich. Dies wird in den meisten Fällen das H-1B-Visum sein.
Das Antragsverfahren für dieses Visum ist deutlich aufwändiger als für das OPT und die Anzahl der verfügbaren Visa ist begrenzt. Dies ist neben dem schwierigen Jobmarkt für LL.M.-Absolventen die zweite große Hürde für eine längerfristige Beschäftigung in den USA.
Die Vergabe des H-1B-Visums erfolgt über ein jährlich im März stattfindendes Losverfahren. Aufgrund der großen Zahl an Bewerbungen sind die Zuteilungschancen eher gering. Zudem muss der Arbeitgeber den jeweiligen Bewerber sponsoren, was mit Aufwand und Kosten verbunden ist, sodass dazu möglicherweise nicht jede Kanzlei bereit sein wird.
Tipp:
Wenn man bereits im ersten LL.M.-Semester eine Jobzusage bekommen kann, kann man bereits vor Arbeitsbeginn und damit zweimal an der Lotterie für ein H-1B-Visum teilnehmen, um seine Chancen zu erhöhen. Sollte es bei der ersten Runde im zweiten LL.M.-Jahr nicht funktionieren, kann man nach dem LL.M.-Studium über das OPT mit dem Job beginnen und sich im Folgejahr erneut für die Verlosung anmelden.
Mehr Informationen zum H-1B-Visum finden sich auf der Seite des USCIS.
Eine Alternative zum H-1B-Visum kann in bestimmten Fällen das L-1-Visum sein. Voraussetzung dafür ist, dass man bereits ein Jahr außerhalb der USA für den jeweiligen Arbeitgeber gearbeitet hat. Dieser hat dann die Möglichkeit, den Mitarbeiter an einen Standort in den USA zu versetzen, ohne dass dafür ein Losverfahrens erforderlich wäre.
Auf der Seite des USCIS sind weitere Informationen zum L-1-Visum verfügbar.
III. Fazit
Einen Job in den USA zu erhalten, ist sehr schwierig, vor allem, wenn man länger als ein Jahr bleiben will. Wer dennoch sein Glück versuchen will, sollte möglichst frühzeitig mit dem Netzwerken und der Suche nach geeigneten Stellen beginnen sowie eine hohe Frustrationstoleranz haben und sich nicht von Absagen entmutigen lassen.
Hinweis:
Wenn Du Fragen zur Jobsuche oder dem Arbeiten in den USA hast, kannst Du Dich gerne an uns wenden oder Du nimmst an unserer Veranstaltungsserie „LL.M. 101“ teil, mit der wir Dich in regelmäßig stattfindenden Online-Treffen nicht nur bei der Bewerbung und Vorbereitung für das LL.M.-Studium in den USA unterstützen, sondern auch mit allen weiteren relevanten Informationen rund um den „LL.M.“ versorgen.