Wann ist der ideale Zeitpunkt für ein LL.M.-Studium?

Zuletzt aktualisiert am 20.3.2024

Schon während des Jurastudiums, nach dem 1. Examen, nach dem 2. Examen, nach dem Berufseinstieg oder während der Promotion? Die meisten LL.M.-Programme setzen zwar ein abgeschossenes (Jura-)Studium voraus, darüber hinaus ist man aber grundsätzlich frei, wann man das Studium zum „Master of Laws“ absolviert.

Gleich einmal vorweg: Das allgemeingültige perfekte Timing gibt es nicht, jeder muss für sich selbst entscheiden, wann ein LL.M.-Studium aufgrund der persönlichen Situation passend und sinnvoll ist. Im Folgenden haben wir einige Punkte aufgelistet, die für und gegen die jeweiligen Zeitpunkte sprechen und Dir bei der Entscheidungsfindung helfen sollen.

Inhalt

I. LLM.-Studium während des Jurastudiums/vor dem 1. Examen

Im Normalfall wird für ein LL.M.-Studium ein abgeschlossenes (Jura-)Studium vorausgesetzt. Einige Law Schools bieten aber die Möglichkeit, den „LL.M.“ (oder zumindest einen Teil davon) bereits vor dem 1. Examen zu absolvieren.

Diese Option wird oftmals im Zusammenhang mit einem Austauschprogramm zwischen deutschen Universitäten und US-amerikanischen Law Schools angeboten. Nach einem „klassischen“ Austauschsemester kann dann an der jeweiligen Law School ein weiteres Semester absolviert und damit ein LL.M.-Abschluss erworben werden.

Solche Kooperationen gibt es etwa an der Universität Augsburg, der Universität Passau, der Universität Regensburg und der Freien Universität Berlin.

Ein Vorteil liegt darin, dass aufgrund der Kooperationsvereinbarungen oftmals geringere Studiengebühren anfallen. Auf der anderen Seite ist man jedoch bei der Wahl auf bestimmte Law Schools beschränkt. Ein Auslandsaufenthalt eignet sich gut, um vor der Examensvorbereitung noch einmal „durchzuschnaufen“. Dabei können aber auch während des bisherigen Studiums angeeignete Kenntnisse im deutschen Recht in Vergessenheit geraten, die man sich dann für das Examen erneut aneignen oder zumindest auffrischen muss. Möglicherweis kann man den Aufenthalt im Ausland auch nicht so genießen, wenn man weiß, dass im Anschluss noch das Examen absolviert werden muss.

II. LL.M.-Studium nach dem Jurastudium/1. Examen

Für ein LL.M.-Studium direkt nach dem Jurastudium bzw. der Ersten Juristischen Prüfung spricht, dass zu diesem Zeitpunkt mehr Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen, da einige Stipendien nur innerhalb eines gewissen Zeitraums nach dem letzten Hochschulabschluss vergeben werden. Zudem besteht während des Studiums noch engerer Kontakt zu Professoren, was die Beschaffung von Empfehlungsschreiben erleichtert. Weiterhin kann ein Studium zum „Masters of Laws“ in den Bundesländern, in denen es eine Wartezeit für das Referendariat gibt, zur Überbrückung genutzt werden. Das LL.M.-Studium ermöglicht zudem das Kennenlernen neuer Rechtsgebiete, was für die berufliche Orientierung hilfreich sein kann. Schließlich wollen sich viele Studenten nach der anstrengenden Examensvorbereitung und den Prüfungen erst einmal eine Pause gönnen.

Die damit verbundene Auszeit vom deutschen Recht kann aber zugleich auch einen Nachteil eines LL.M.-Studiums noch vor dem Referendariat darstellen, da man einiges des für das 1. Examen mühsam angeeigneten Wissens wieder vergisst. Weiterhin ist auch zu berücksichtigen, dass die Vorbereitungen für das LL.M.-Studium oftmals parallel zur Examensvorbereitung laufen werden. Zudem kann für manche die Aussicht auf das Referendariat und ein weiteres Examen die Unbeschwertheit während des Auslandsjahrs etwas schmälern.

Sather Tower, University of California, Berkeley
Sather Tower, University of California, Berkeley – Viele deutsche Juristen absolvieren das LL.M.-Studium bereits nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung, etwa an der UC Berkeley School of Law.

III. LL.M.-Studium nach dem Referendariat/2. Examen

Nach Abschluss des Referendariats bzw. der Zweiten Juristischen Staatsprüfung hat man seine juristische „Pflicht“ erfüllt und kann sich guten Gewissens der „Kür“ widmen. Auch hier kann ein LL.M.-Studium noch zur beruflichen Orientierung genutzt werden. Manche Law Schools fordern von den Bewerbern auch Berufserfahrung, wobei das Referendariat oftmals als berufliche Tätigkeit anerkannt wird. Die Praxiserfahrungen aus den Stationen im Vorbereitungsdienst können aber unabhängig davon hilfreich sein. Diese lassen sich nicht nur als Pluspunkt in der Bewerbung bei den Law Schools anführen, sondern helfen einem auch dabei, das eher praxisorientierten LL.M.-Studium inhaltlich optimal nutzen zu können. Plant man nach dem Studium zum „Master of Laws“ in den USA zu arbeiten, kann auch eine bereits vorhandene deutsche Anwaltszulassung bei der Jobsuche hilfreich sein. Auch die Aussicht, nach Abschluss des LL.M.-Studiums eine bezahlte Vollzeitstelle aufnehmen zu können, erleichtert oftmals die Finanzierung des Auslandsaufenthalts. Zu beachten ist auch, dass bei einem Berufseinstieg nach dem LL.M.-Studium der Steuervorteil größer ist als wenn man danach erst das Referendariat absolviert. Schließlich wollen viele vor dem ersten „richtigen“ Job noch einmal eine Auszeit nehmen.

Gegen ein LL.M.-Studium nach dem 2. Examen spricht, dass sich in den Referendariatsstationen schon konkrete Jobangebote für eine Beschäftigung nach Abschluss des Examens ergeben können, die man dann aufgrund des geplanten Studiums (zunächst) nicht antreten kann. Weiterhin werden auch hier die Vorbereitungen für das LL.M.-Studium parallel zur Examensvorbereitung laufen.

IV. LL.M.-Studium nach dem Berufseinstieg

Von mehr Praxiserfahrungen und einem höheren Steuervorteil kann man auch bei einem LL.M.-Studium nach dem Berufseinstieg profitieren. Weiterhin besteht im Idealfall die Möglichkeit, schon etwas Geld zu sparen, um die Kosten des LL.M.-Studiums zumindest teilweise decken zu können.

Nachteilig ist allerdings, dass nicht alle Arbeitgeber die Möglichkeit einer Freistellung für die Zeit des LL.M.-Studiums anbieten und man so möglicherweise seinen Job für den Auslandsaufenthalt kündigen muss. Auch hier ist zu berücksichtigen, dass die Vorbereitungen für das LL.M.-Studium neben der Arbeit erfolgen.

Low Memorial Library, Columbia University
Low Memorial Library, Columbia University – Die Columbia Law School empfielt vor dem LL.M.-Studium mindestens ein Jahr Berufserfahrung zu sammeln, dennoch finden sich unter den Teilnehmern des LL.M.-Programms auch immer wieder deutsche Studenten, die das Studium direkt nach Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung absolvieren.

V. LL.M.-Studium und Promotion

Sieht man eine Promotion nicht als Alternative zum LL.M.-Studium, sondern strebt zusätzlich zum „Dr.“ auch einen „LL.M.“ an, kann sich die Frage stellen, ob man das Studium zum „Master of Laws“ vor, während oder nach der Promotion absolvieren sollte.

Tipp:

Eine Vielzahl hilfreicher Informationen zum Thema „Promotion“ findet man auf dem Blog Dr. Jur.

1. LL.M.-Studium vor der Promotion

Ein LL.M.-Studium vor der Promotion kann hilfreich sein, um ein Promotionsthema zu finden. Im Rahmen des Studiums lernt man eine andere Rechtsordnung und/oder neue Rechtsgebiete kennen und stößt so möglicherweise auf interessante Problemstellungen.

2. LL.M.-Studium während der Promotion

Absolviert man den „LL.M.“ während der Promotion hat dies zum einen den Vorteil, dass man in der Promotionsphase meistens zeitlich flexibel ist und die doch sehr aufwendigen und zeitintensiven Bewerbungen bei den Law-Schools (und Stipendiengebern) sowie die sonstigen Vorbereitungen auf den Auslandsaufenthalt nicht neben der Examensvorbereitung oder einem Vollzeitjob bewältigen muss.

Ein LL.M.-Studium während der Promotion bietet sich zudem im Falle eines rechtsvergleichenden Promotionsthemas an. Hier kann dann durch entsprechende Kurswahl einen vertieften Einblick in das jeweilige Rechtsgebiet erhalten und vor Ort zu dem Auslandsteil recherchieren. Im Idealfall kann man auch die (optionale) Abschlussarbeit des LL.M.-Studiums auf das Thema der Promotion abstimmen, um „zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen“. Aber auch ohne rechtsvergleichende Doktorarbeit kann einem der Einblick in eine andere Rechtsordnung und die dortige Herangehensweise neue Perspektiven für sein Thema eröffnen.

Der Nachteil eines LL.M.-Studiums während der Promotion kann darin liegen, dass man den Aufenthalt im Ausland möglicherweise nicht so genießen kann, wenn man noch die unfertige Arbeit im Kopf hat.

3. LL.M.-Studium nach der Promotion

Die meisten in Deutschland ausgebildeten Juristen absolvieren das LL.M.-Studium vor oder während der Promotion. Für ein Studium zum „Master of Laws“ nach der Promotion kann daher sprechen, dass man sich dann nicht nur voll auf das Studium konzentrieren, sondern sich mit einer bereits abgeschlossenen Promotion auch von anderen Bewerbern abheben kann.

Tipp:

J.D.-Studenten beginnen ihr Studium typischerweise mit ca. Anfang bis Mitte 20. Das Alter der LL.M.-Studenten reicht von ca. Anfang 20 bis Ende 30, manche der Teilnehmer sind auch noch älter. Das eigene Alter allein sollte also kein Hinderungsgrund für ein LL.M.-Studium sein.

Zu beachten ist aber, dass man mit fortschreitendem Alter immer unflexibler wird, etwa aufgrund beruflicher und/oder familiärer Verpflichtungen sowie der Gewöhnung an einen gewissen Lebensstandard. Daher sollte man das LL.M.-Studium nicht zu lange hinauszögern. Einige Arbeitgeber stellen ihre Mitarbeiter zwar für die Dauer des LL.M.-Studiums frei und es ist nicht unüblich, dass die Teilnehmer der Programme den Auslandsaufenthalt zusammen mit ihrem Partner und Kindern absolvieren. Andererseits ist die Entscheidung für ein LL.M.-Studium im Ausland und die anschließende Durchführung jedoch deutlich unkomplizierter, wenn man noch weitestgehend ungebunden ist.