Welche Alternativen gibt es zu einem LL.M.-Studium?

Zuletzt aktualisiert am 20.3.2024

Ein LL.M.-Studium ist teuer, die Vorbereitungen sind aufwendig und das Studium selbst ist zeitintensiv. Nicht jeder kann oder will aus diesen Gründen ein Studium zum „Master of Laws“ absolvieren. Hier stellen wir Dir mögliche Alternativen zum „LL.M.“ vor.

Inhalt

I. Auslandssemester

Eine mögliche Alternative zu einem LL.M.-Studium kann zunächst ein Auslandssemester während des Jurastudiums sein.

Viele juristische Fakultäten unterhalten Austauschprogramme mit internationalen Universitäten, sodass ein Auslandssemester in der Regel deutlich weniger aufwendig und auch günstiger als ein LL.M.-Studium ist. Auf der anderen Seite wird ein Studiensemester im Ausland für einen umfassenden Einblick in eine ausländische Rechtsordnung sowie zur deutlichen Verbesserung der Sprachkenntnisse jedoch regelmäßig zu kurz sein. Zu beachten ist auch, dass man für ein Auslandssemester im Regelfall keinen eigenständigen „Titel“ erhält, den man wie den „LL.M.“ auf der Kanzleiwebseite, dem Briefkopf, der Visitenkarte oder in sozialen Netzwerken führen könnte. Dennoch kann ein Auslandssemester als „Sprungbrett“ bei einer späteren Bewerbung für ein LL.M.-Studium genutzt werden.

II. Summer School im Ausland

Neben einem Auslandssemester kommen auch die von vielen Universitäten angebotenen Summer Schools in Betracht, die meistens im Sommer über eine oder mehrere Wochen stattfinden. Der Besuch einer solchen Summer School kann während der vorlesungsfreien Zeit erfolgen und lässt sich oftmals auch mit einem Urlaub in der jeweiligen Region verbinden.

Auch wenn man sich mit US-amerikanischen Recht befassen will, muss man dazu nicht zwingend in die USA reisen. Einige der US-Law-Schools bieten Kurzprogramme in Europa an, wie etwa das Duke-Leiden Institute in Global and Transnational Law der Duke School of Law und der Leiden Law School in Den Haag, das Columbia Summer Program der Columbia Law School in Leiden oder Amsterdam sowie das Cornell-Paris 1 Summer Institute der Cornell Law School und der Sorbonne Law School der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne in Paris.

Die Summer Schools sind eher als „Schnupperkurs“ zu sehen und auch einen eigenständigen „Titel“ erwirbt man anders als beim „LL.M.“ in der Regel nicht. Die Teilnahme kann aber wie auch ein Auslandssemester als Vorbereitung für ein LL.M.-Studium dienen: So erhält man nicht nur erste Kenntnisse in einer anderen Rechtsordnung, sondern verbessert auch seine Chancen bei einer späteren Bewerbung für ein Studium zum „Master of Laws“.

The Law Building, Duke University School of Law
The Law Building, Duke University School of Law – Die von der Duke School of Law und anderen US-Law-Schools angebotenen Summer Schools sind eine gute Möglichkeit, um einen ersten Einblick in das US-amerikanische Recht zu erhalten und Kontakte zu knüpfen.

III. Auslandsstation im Referendariat

Eine weitere beliebte Möglichkeit ist es, einen Teil des Vorbereitungsdienstes bei einer Kanzlei, einem Unternehmen oder einer Behörde im Ausland zu verbringen, wofür sich insbesondere die Wahlstation nach den schriftlichen Prüfungen des 2. Examens anbietet.

Auch hier gilt wie bei einem Auslandssemester, dass die kurze Zeit des Auslandsaufenthalts nur für einen ersten Einblick in die neue Rechtsordnung und eine leichte Verbesserung der Sprachkenntnisse reichen wird, einen eigenständigen „Titel“ erwirbt man ebenfalls nicht. Weiterhin hat man neben der Stationsarbeit möglicherweise nicht genug Zeit, um sich auf die mündliche Prüfung vorzubereiten oder man kann die Zeit im Ausland wegen der bevorstehenden Prüfung nicht ganz unbeschwert genießen.

Positiv hervorzuheben ist jedoch die Möglichkeit, einen möglichen zukünftigen Arbeitgeber kennenzulernen. Zudem kann die gewonnene Praxiserfahrung im Ausland auch bei einer späteren Bewerbung für ein LL.M.-Studium hilfreich sein.

IV. Promotion

Tipp:

Eine Vielzahl hilfreicher Informationen zum Thema „Promotion“ findet man auf dem Blog Dr. Jur.

Eine häufige Antwort auf die Frage „Dr. oder LL.M.?“ lautet „Dr. und LL.M.!“. Nicht jeder kann oder will jedoch aus finanziellen, beruflichen und/oder familiären Gründen sowohl eine Promotion als auch ein LL.M.-Studium absolvieren.

Ist eine Entscheidung zwischen Promotion und „LL.M.“ zu treffen, kann zunächst berücksichtigt werden, dass ein LL.M.-Studium oftmals schneller als eine Promotion abgeschlossen werden kann. So dauert das Studium in den USA ca. 10 Monate, für eine Promotion wird man als Minimum ein Jahr einrechnen müssen, mit einem Nebenjob am Lehrstuhl oder einer Kanzlei mindestens 1 ½ bis 2 Jahre.

Dafür ist man während der Anfertigung der Doktorarbeit aber in zeitlicher und örtlicher Hinsicht deutlich flexibler als bei einem LL.M.-Studium. Man muss die Dissertation nicht zwingend auch am Ort der jeweiligen Universität schreiben und kann sich die Zeiten, in denen man an seinem Thema forscht, größtenteils selbst einteilen. Soweit es sich nicht um ein Fernstudium, sondern ein Programm in Präsenz handelt, ist bei einem „LL.M.“ oftmals ein Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Land erforderlich und man muss sich nach den von der Universität vorgegeben Vorlesungszeiten richten.

Auf der Kostenseite ist anzuführen, dass ein Studium zum „Master of Laws“ aufgrund der hohen Studiengebühren und Lebenshaltungskosten im Ausland deutlich teurer als eine Promotion ist. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Stipendien, sodass die tatsächlichen Kosten für den Auslandsaufenthalt oftmals unter den von den Law Schools angegebenen Beträgen liegen werden. Zudem ist zu beachten, dass ein LLM.-Studium in den allermeisten Fällen deutlich schneller als eine Promotion abgeschlossen werden kann. Berücksichtigt man in der Kalkulation auch die Opportunitätskosten, also die entgangenen Einnahmen aufgrund der verspäteten Aufnahme einer (Vollzeit-)Beschäftigung, kann der „LL.M.“ unter dem Strich sogar günstiger als ein „Dr.“ sein.

Ein weiteres Entscheidungskriterium zwischen LL.M.-Studium und Promotion kann die angestrebte berufliche Zukunft sein. Für eine Karriere in der Wissenschaft ist eine Promotion nach wie vor Pflicht, während für eine Tätigkeit als Anwalt in einer Kanzlei oder als Syndikusanwalt/Justiziar in einem Unternehmen auch „nur“ zwei Staatsexamen ausreichen. Dennoch sind sowohl Promotion als auch LL.M.-Studium gern gesehene Zusatzqualifikationen. Eine abgeschlossene Promotion gilt häufig als Ausweis von Disziplin, Durchhaltevermögen und der Fähigkeit zu analytischem Denken, während ein „LL.M.“ von Verständnis für andere Kulturen, Anpassungsfähigkeit und guten Sprachkenntnissen zeugt. Eine eindeutige Antwort, welche der beiden Qualifikation bei Arbeitgebern beliebter ist, gibt es nicht. Der „Dr.“ genießt in Deutschland trotz Plagiatsaffären immer noch ein hohes Ansehen, sodass viele mittelständische Kanzleien und Unternehmen eine Promotion favorisieren. Die großen internationale Wirtschaftskanzleien sowie international tätige Unternehmen bevorzugen hingehen nach unserer Erfahrung eher den „Master of Laws“.

Schließlich sollten auch persönliche Vorlieben nicht unberücksichtigt bleiben. Nicht jedem liegt es, sich möglicherweise über mehrere Jahre hinweg vertieft mit einem rechtlichen Spezialthema auseinanderzusetzen. Ein LL.M.-Studium im Ausland ist mit deutlich weniger Arbeit „im stillen Kämmerlein“ verbunden und ermöglicht zudem das Kennenlernen einer anderen Kultur und interessanter Menschen.

Hinweis:

Mit unserer Veranstaltungsserie „LL.M. 101“ unterstützen wir Dich bei der Bewerbung und Vorbereitung für das LL.M.-Studium in den USA. In regelmäßig stattfindenden Online-Treffen besprechen wir gemeinsam die gerade anstehenden Schritte und beantworten Eure Fragen, unter anderem auch dazu, ob ein LL.M.-Studium oder eine Promotion die sinnvollere Zusatzqualifikation ist. Mehr Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung findest Du hier.

V. Forschungsaufenthalt im Ausland

Hat man sich für eine Promotion anstelle eines LL.M.-Studiums entschieden, muss man auf einen Auslandsaufenthalt nicht zwangsläufig verzichten. Insbesondere bei Forschungsvorhaben mit Berührungspunkten zu einer ausländischen Rechtsordnung, wie etwa bei einer rechtsvergleichenden Dissertation, bietet sich ein Forschungsaufenthalt als Visiting Scholar bzw. Visiting Researcher an einer ausländischen Universität an.

Auch wenn viele Quellen mittlerweile über Online-Datenbanken zugänglich sind, gestaltet sich der Zugriff auf Literatur und Rechtsprechung vor Ort deutlich einfacher. Nicht unterschätzen sollte man auch die Möglichkeit zum fachlichen Diskurs mit Professoren und Studenten, der die eigene Arbeit sehr bereichern kann.

Harvard Law School Library, Harvard Law School
Harvard Law School Library, Harvard Law School – Vor allem bei rechtsvergleichenden Themen ist ein Forschungsaufenthalt an einer US-amerikanischen Law School möglich.

Ein Aufenthalt als Visiting Scholar ist nicht nur deutlich günstiger als ein LL.M.-Studium, auch Beginn und Dauer können wesentlich flexibler gestaltet werden. Zudem ist die Bewerbung weniger aufwändig und die Anforderungen, etwa in Bezug auf die Examensnoten, sind oftmals geringer als für ein LL.M.-Studium.

Je nach Law School kann man als Visiting Researcher nicht nur die Bibliothek nutzen, sondern auch einzelne Vorlesungen besuchen. Dadurch erhält man zusätzliche Einblicke in die jeweilige Rechtsordnung und kann auch leichter Kontakte zu den (internationalen) Studenten knüpfen. Idealerweise beginnt man den Forschungsaufenthalt in etwa zeitgleich mit dem jeweiligen LL.M.-Programm (in den USA ca. Mitte August), um an der anfänglichen Kennenlernphase sowie den Willkommensveranstaltungen teilnehmen zu können.

Details zu den Bewerbungsvoraussetzungen, Kosten und angebotenen Leistungen finden sich auf den Internetseiten der Law Schools.

Für Forschungsaufenthalte im Ausland ist ebenfalls eine Förderung, z.B. durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) oder die Fulbright-Kommission, möglich.

VI. MBA-Studium

Eine für Juristen interessante Alternative zu einem „Master of Laws“ ist ein „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“. Dabei handelt es sich ebenfalls um einen postgradualen Studiengang, jedoch mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt.

Vor allem wenn man keine klassische juristische Karriere anstrebt, sondern etwa in einer Unternehmensberatung oder dem Management eines Unternehmens arbeiten will, kann ein „MBA“ einem „LL.M.“ vorzuziehen sein. Aber auch für eine Tätigkeit in einer Wirtschaftskanzlei oder der Rechtsabteilung eines Unternehmens vermittelt ein MBA-Studium Kenntnisse, die für das Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen und Hintergründen sowie für die Kommunikation mit Mandanten und Geschäftspartnern sehr hilfreich sein können.

Ein Nachteil ist, dass sich das klassische MBA-Studium in den USA üblicherweise über 2 Jahre erstreckt, womit der „Master of Business Administration“ nicht nur doppelt so lange dauert, sondern regelmäßig auch doppelt so teuer wie ein LL.M.-Studium sein dürfte. In anderen Ländern (z.B. in Europa) gibt es hingegen auch kürzere MBA-Studiengänge, bei denen die Studienzeit teilweise nur 1 Jahr beträgt. Zudem existieren vergleichbar zum „Executive LL.M.“ auch Executive-MBA-Programme, die berufsbegleitend absolviert werden können.

Robert McCormick Hall, Northwestern Pritzker School of Law School
Robert McCormick Hall, Northwestern Pritzker School of Law School – Neben der Law School beherbert die Northwestern University mit der Kellogg School of Management eine der renomiertesten Business Schools in den USA.

VII. Fachanwalt

Eine weitere Alternative zum LL.M.-Studium kann der Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung sein.

Die Fachanwaltslehrgänge, in denen die theoretischen Kenntnisse vermittelt werden, erfolgen meist in Form von Blockveranstaltungen und können damit relativ problemlos auch berufsbegleitend absolviert werden. Zudem sind die Lehrgangskosten mit ca. 2.500 bis 3.000 € überschaubar und werden oftmals vom Arbeitgeber übernommen.

Neben den theoretischen Kenntnissen müssen aber auch praktische Erfahrungen in Form einer bestimmten Anzahl an bearbeiteten Fällen vorgewiesen werden.1§ 2 Abs. 1 Alt. 2 FAO. Die Anforderungen an die praktischen Fälle unterscheiden sich dabei je nach Fachanwaltsbezeichnung (vgl. § 5 FAO). Als Berufseinsteiger muss man daher erst einmal Fälle „sammeln“, bevor man die Fachanwaltsbezeichnung führen darf. Zudem ist zu beachten, dass die Fachanwaltsbezeichnung frühestens drei Jahre nach Zulassung verliehen werden kann.2§ 3 FAO. Weiterhin sind jährlich 15 Stunden an Fortbildungen zu absolvieren.3§ 15 Abs. 3 FAO.

Die Fachanwaltslehrgänge finden zudem im Regelfall in Deutschland statt und vermitteln hauptsächlich deutsches Recht, sodass damit kaum sprachliche und interkulturelle Kompetenzen erworben werden können. Schließlich ist der „Titel“ eines Fachanwalts im internationalen Kontext bei weitem nicht so bekannt wie ein LL.M.-Abschluss.

References
1§ 2 Abs. 1 Alt. 2 FAO. Die Anforderungen an die praktischen Fälle unterscheiden sich dabei je nach Fachanwaltsbezeichnung (vgl. § 5 FAO).
2§ 3 FAO.
3§ 15 Abs. 3 FAO.